Bookbot

Deutsch-türkische Erbfälle

Anwendbares Recht und internationale Zuständigkeit seit Inkrafttreten der EuErbVO

Más información sobre el libro

Fragen nach der internationalen Zuständigkeit sowie dem anwendbaren Recht stellen sich bei deutsch-türkischen Erbfällen noch bevor etwa die gesetzliche Erbfolge bestimmt werden kann. Über anderthalb Millionen in Deutschland lebende türkische Staatsangehörige zeugen dabei von beachtlicher Praxisrelevanz und erhöhtem Beratungsbedarf. Das Werk beantwortet diese Fragen des internationalen Privat- und Verfahrensrechts im Hinblick auf die verschiedenen in Betracht kommenden Rechtsquellen. Im Zentrum steht dabei die gegenwärtige Bedeutung des deutsch-türkischen Nachlassabkommens im Vergleich zur EuErbVO sowie die Frage danach, ob seit Inkrafttreten der Verordnung eine enge Auslegung dieses Staatsvertrags geboten ist.

Compra de libros

Deutsch-türkische Erbfälle, Maximilian Georg Koehl

Idioma
Publicado en
2023
product-detail.submit-box.info.binding
(Tapa blanda)
Te avisaremos por correo electrónico en cuanto lo localicemos.

Métodos de pago

Nadie lo ha calificado todavía.Añadir reseña

Título
Deutsch-türkische Erbfälle
Subtítulo
Anwendbares Recht und internationale Zuständigkeit seit Inkrafttreten der EuErbVO
Idioma
Alemán
Editorial
Nomos
Publicado en
2023
Formato
Tapa blanda
Páginas
294
ISBN10
3756006107
ISBN13
9783756006106
Serie
Descripción
Fragen nach der internationalen Zuständigkeit sowie dem anwendbaren Recht stellen sich bei deutsch-türkischen Erbfällen noch bevor etwa die gesetzliche Erbfolge bestimmt werden kann. Über anderthalb Millionen in Deutschland lebende türkische Staatsangehörige zeugen dabei von beachtlicher Praxisrelevanz und erhöhtem Beratungsbedarf. Das Werk beantwortet diese Fragen des internationalen Privat- und Verfahrensrechts im Hinblick auf die verschiedenen in Betracht kommenden Rechtsquellen. Im Zentrum steht dabei die gegenwärtige Bedeutung des deutsch-türkischen Nachlassabkommens im Vergleich zur EuErbVO sowie die Frage danach, ob seit Inkrafttreten der Verordnung eine enge Auslegung dieses Staatsvertrags geboten ist.