Bookbot

Möglichkeiten und Grenzen ablösender Betriebsvereinbarungen

Más información sobre el libro

Das Werk entwickelt einen an der Betriebsverfassung orientierten Ansatz für die Begründung und die Reichweite ablösender Betriebsvereinbarungen. Als maßgeblich erweist sich die gesetzliche Regelung der Mitbestimmung. Im Rahmen von § 87 Abs. 1 BetrVG besteht eine Eingriffsbefugnis in die Rechte der Arbeitsvertragsparteien. Hier sind allein die Betriebsparteien für Regelungen zuständig. Die Eingriffsbefugnis wird durch § 75 BetrVG eingehegt. Dieser bindet die Betriebsparteien an höherrangiges Recht, insbesondere die grundrechtlich geschützten Freiheitsrechte. Der Ansatz wird im Hinblick auf Altersgrenzen, Ausschlussfristen und Fälligkeitsregelungen, die Anordnung von Home-Office und die Kürzung betrieblicher Sozialleistungen geprüft.

Compra de libros

Möglichkeiten und Grenzen ablösender Betriebsvereinbarungen, Xaver Koneberg

Idioma
Publicado en
2023
product-detail.submit-box.info.binding
(Tapa blanda)
Te avisaremos por correo electrónico en cuanto lo localicemos.

Métodos de pago

Nadie lo ha calificado todavía.Añadir reseña

Título
Möglichkeiten und Grenzen ablösender Betriebsvereinbarungen
Idioma
Alemán
Editorial
Nomos
Publicado en
2023
Formato
Tapa blanda
Páginas
196
ISBN10
3756011178
ISBN13
9783756011179
Serie
Descripción
Das Werk entwickelt einen an der Betriebsverfassung orientierten Ansatz für die Begründung und die Reichweite ablösender Betriebsvereinbarungen. Als maßgeblich erweist sich die gesetzliche Regelung der Mitbestimmung. Im Rahmen von § 87 Abs. 1 BetrVG besteht eine Eingriffsbefugnis in die Rechte der Arbeitsvertragsparteien. Hier sind allein die Betriebsparteien für Regelungen zuständig. Die Eingriffsbefugnis wird durch § 75 BetrVG eingehegt. Dieser bindet die Betriebsparteien an höherrangiges Recht, insbesondere die grundrechtlich geschützten Freiheitsrechte. Der Ansatz wird im Hinblick auf Altersgrenzen, Ausschlussfristen und Fälligkeitsregelungen, die Anordnung von Home-Office und die Kürzung betrieblicher Sozialleistungen geprüft.