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Mit der Einführung des Authorised OECD Approach (AOA) im OECD-Musterabkommen 2010 wurde die Behandlung von Betriebsstätten in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf ein völlig neues Fundament gestellt. Diese weitgreifenden Veränderungen sind in § 1 AStG innerstaatlich umgesetzt. Die Arbeit unterzieht den AOA und seine Umsetzung in § 1 AStG einer kritischen Würdigung. Der AOA lässt sich historisch nicht verankern, was eine ausführliche historische Darstellung der Behandlung von Betriebsstätten in DBA, angefangen bei den Völkerbunds-Musterabkommen und dem Caroll-Bericht 1933, zeigt. Das Ziel, den wirtschaftlichen Regelfall abzubilden, verfehlt der AOA in einigen Bereichen deutlich. Für die Auslegung von § 1 AStG wird gezeigt, dass Dokumente der OECD wie der Betriebsstättenbericht heranzuziehen sind. Es folgt eine Untersuchung der Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Norm, der zugehörigen Verwaltungsvorschriften sowie der Anwendung von § 1 AStG auf Personengesellschaften.
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Die Umsetzung des Authorised OECD Approach: Die betriebsstättenbezogenen Regelungen des § 1 AStG., Yasmin Holm
- Idioma
- Publicado en
- 2023
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- (Tapa blanda)
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- Título
- Die Umsetzung des Authorised OECD Approach: Die betriebsstättenbezogenen Regelungen des § 1 AStG.
- Idioma
- Alemán
- Autores
- Yasmin Holm
- Editorial
- Duncker & Humblot
- Publicado en
- 2023
- Formato
- Tapa blanda
- Páginas
- 468
- ISBN10
- 3428186354
- ISBN13
- 9783428186358
- Serie
- Descripción
- Mit der Einführung des Authorised OECD Approach (AOA) im OECD-Musterabkommen 2010 wurde die Behandlung von Betriebsstätten in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf ein völlig neues Fundament gestellt. Diese weitgreifenden Veränderungen sind in § 1 AStG innerstaatlich umgesetzt. Die Arbeit unterzieht den AOA und seine Umsetzung in § 1 AStG einer kritischen Würdigung. Der AOA lässt sich historisch nicht verankern, was eine ausführliche historische Darstellung der Behandlung von Betriebsstätten in DBA, angefangen bei den Völkerbunds-Musterabkommen und dem Caroll-Bericht 1933, zeigt. Das Ziel, den wirtschaftlichen Regelfall abzubilden, verfehlt der AOA in einigen Bereichen deutlich. Für die Auslegung von § 1 AStG wird gezeigt, dass Dokumente der OECD wie der Betriebsstättenbericht heranzuziehen sind. Es folgt eine Untersuchung der Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Norm, der zugehörigen Verwaltungsvorschriften sowie der Anwendung von § 1 AStG auf Personengesellschaften.