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Die Umsetzung des Authorised OECD Approach: Die betriebsstättenbezogenen Regelungen des § 1 AStG.

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Mit der Einführung des Authorised OECD Approach (AOA) im OECD-Musterabkommen 2010 wurde die Behandlung von Betriebsstätten in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf ein völlig neues Fundament gestellt. Diese weitgreifenden Veränderungen sind in § 1 AStG innerstaatlich umgesetzt. Die Arbeit unterzieht den AOA und seine Umsetzung in § 1 AStG einer kritischen Würdigung. Der AOA lässt sich historisch nicht verankern, was eine ausführliche historische Darstellung der Behandlung von Betriebsstätten in DBA, angefangen bei den Völkerbunds-Musterabkommen und dem Caroll-Bericht 1933, zeigt. Das Ziel, den wirtschaftlichen Regelfall abzubilden, verfehlt der AOA in einigen Bereichen deutlich. Für die Auslegung von § 1 AStG wird gezeigt, dass Dokumente der OECD wie der Betriebsstättenbericht heranzuziehen sind. Es folgt eine Untersuchung der Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Norm, der zugehörigen Verwaltungsvorschriften sowie der Anwendung von § 1 AStG auf Personengesellschaften.

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Die Umsetzung des Authorised OECD Approach: Die betriebsstättenbezogenen Regelungen des § 1 AStG., Yasmin Holm

Idioma
Publicado en
2023
Encuadernación
(Tapa blanda)
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Título
Die Umsetzung des Authorised OECD Approach: Die betriebsstättenbezogenen Regelungen des § 1 AStG.
Idioma
Alemán
Publicado en
2023
Formato
Tapa blanda
Páginas
468
ISBN10
3428186354
ISBN13
9783428186358
Serie
Descripción
Mit der Einführung des Authorised OECD Approach (AOA) im OECD-Musterabkommen 2010 wurde die Behandlung von Betriebsstätten in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf ein völlig neues Fundament gestellt. Diese weitgreifenden Veränderungen sind in § 1 AStG innerstaatlich umgesetzt. Die Arbeit unterzieht den AOA und seine Umsetzung in § 1 AStG einer kritischen Würdigung. Der AOA lässt sich historisch nicht verankern, was eine ausführliche historische Darstellung der Behandlung von Betriebsstätten in DBA, angefangen bei den Völkerbunds-Musterabkommen und dem Caroll-Bericht 1933, zeigt. Das Ziel, den wirtschaftlichen Regelfall abzubilden, verfehlt der AOA in einigen Bereichen deutlich. Für die Auslegung von § 1 AStG wird gezeigt, dass Dokumente der OECD wie der Betriebsstättenbericht heranzuziehen sind. Es folgt eine Untersuchung der Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Norm, der zugehörigen Verwaltungsvorschriften sowie der Anwendung von § 1 AStG auf Personengesellschaften.