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"Hauptstadtregion Stuttgart" - alte und neue Wege im Kommunalrecht

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Mit der Errichtung des Verbands Region Stuttgart hat der Landesgesetzgeber in Baden-Württemberg neue Wege im Kommunalrecht beschritten. Um die Region Mittlerer Neckar vor allem im Rahmen des europäischen Wettbewerbs der Regionen zu stärken und wettbewerbsfähig zu machen, sollte die Zusammenarbeit in der Region neu organisiert werden. Notwendig war hierzu eine teilweise Aufgabenverlagerung von den Kommunen auf den neu geschaffenen Verband. Hierbei ist der Gesetzgeber jedoch an die Vorgaben von Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 71 Abs. 1 LV Baden-Württemberg gebunden. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich anknüpfend an die übertragenen Aufgaben aus den Bereichen Siedlungsentwicklung, Regionalverkehr, Abfallentsorgung, Wirtschaftsförderung und Tourismus-Marketing damit, ob durch die Aufgabenverlagerung eine Verletzung der kommunalen Selbstverwaltung gegeben ist. Darüber hinaus werden verwaltungsrechtliche und rechtspolitische Überlegungen bezüglich der Neuregelungen angestellt. Alternativmodelle werden erörtert, und die Frage einer Entwicklung zum Regionalkreis oder zur Regionalstadt wird diskutiert. Der Verfasser kommt zum Ergebnis, daß die Schaffung des Verbands Region Stuttgart einen Schritt in die richtige Richtung darstellt, welcher als Beginn eines Prozesses zur weiteren Etappe „Regionalkreis Stuttgart“ begriffen werden könnte.

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"Hauptstadtregion Stuttgart" - alte und neue Wege im Kommunalrecht, Stefan Wolf

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1997
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