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Normenvertrag, Rechtsverordnung oder Allgemeinverbindlicherklärung?

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Die Rechtsetzung durch Normenvertrag ist im Sozialrecht eine vertraute, aber verfassungsrechtlich bedenkliche Erscheinung. Das gilt in besonderer Weise, wenn wie in der gemeinsamen Selbstverwaltung der Pflegeversicherung privatrechtliche Verbände beteiligt sind. Die Zweifel an der demokratischen Legitimation einer Rechtsetzung unter Beteiligung Privater haben den Gesetzgeber veranlaßt, Teile der Qualitätssicherung im SGB XI der vertraglichen Gestaltung zu entziehen und dem Verordnungsgeber zu überantworten. Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, daß die Zweifel des Gesetzgebers zwar überwiegend berechtigt sind, jedoch unterhalb der Rechtsverordnung eine selbstverwaltungsfreundlichere Alternative der Rechtsetzung verfassungsrechtlich zulässig ist. Diese Alternative ist die Genehmigung der Vereinbarungen durch den Minister in modifizierter Anlehnung an die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen. Das Buch richtet sich an Entscheidungsträger in Pflegekassen, Verbänden der Pflegedienste und Sozialministerien, an Sozialrichter und Rechtsanwälte sowie an alle im Sozial- und Verfassungsrecht tätigen Juristen. Der Autor ist Professor an der Universität Rostock.

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Normenvertrag, Rechtsverordnung oder Allgemeinverbindlicherklärung?, Volker Neumann

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2002
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