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Ersetzung unwirksamer Klauseln in der kapitalbildenden Lebensversicherung aus verfassungs- und zivilrechtlicher Sicht

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Die Ersetzung unwirksamer Geschäftsbedingungen in der Kapitallebensversicherung ist derzeit einer der umstrittensten Diskussionsgegenstände des Versicherungsrechts: Die Versicherungswirtschaft hat in den letzten Monaten zentrale Klauseln dieses Vertrags einseitig und ohne Zustimmung der Versicherten ersetzt, nachdem die Vorgängerklauseln vom BGH wegen Intransparenz verworfen worden waren. Die Autoren beschäftigen sich in zwei miteinander verzahnten gutachtlichen Abhandlungen mit den verfassungsrechtlichen und zivilrechtlichen Fragen, die die zugrundeliegende Vorschrift des § 172 VVG aufwirft. Sie zeigen auf, dass das in § 172 VVG normierte sog. Treuhänderverfahren nicht nur zentralen dogmatischen Grundsätzen des Vertragsrechts zuwiderläuft, sondern auch die grundrechtlich geschützte Privatautonomie in bedenklicher Weise einschränkt. Die Regelung des § 172 VVG ist deswegen interpretatorisch auf einige wenige Anwendungsfälle zu beschränken. Die derzeit praktizierte Klauselersetzung kann auf die Vorschrift nicht gestützt werden. Wolfgang B. Schünemann ist Professor an der Universität Dortmund und Autor zahlreicher Veröffentlichungen zur Rechtsnatur des Versicherungsvertrags und seinen zivilrechtsdogmatischen Einzelheiten. Michael Bäuerle ist Professor an der Hessischen Verwaltungsfachhochschule und hat über Verfassungsfragen der Privatautonomie promoviert.

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Ersetzung unwirksamer Klauseln in der kapitalbildenden Lebensversicherung aus verfassungs- und zivilrechtlicher Sicht, Michael Bäuerle

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2002
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