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Know-how-Schutz und Geistiges Eigentum

Ein Beitrag zur systematischen Einordnung des Geheimnisschutzes in das Recht des geistigen Eigentums

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Mit der Neuausgestaltung des Geheimnisschutzes durch die sogenannte Know-how-Richtlinie (EU) 2016/943 und der Umsetzung ins nationale Recht durch das Geschaftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG) geniessen Inhaber von Know-how bzw. Geschaftsgeheimnissen einen gegenuber den 17 ff. UWG a.F. umfassenderen Schutz. Thomas Hohendorf untersucht, inwieweit sich der nunmehr geltende Schutz dem Schutzumfang der anerkannten Immaterialguterrechte angenahert hat. Zudem beantwortet er, ob und wie sich ein solch umfangreicher Schutz von Know-how insbesondere hinsichtlich Legitimation und Schutzprinzipien uberhaupt systematisch in das Recht des geistigen Eigentums einfugen lasst. Dabei berucksichtigt er auch den englischen sowie US-amerikanischen Geheimnisschutz und setzt sich mit den von Gesetzgeber und Literatur bisher gegen ein Exklusivrecht angefuhrten Grunden auseinander.

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Know-how-Schutz und Geistiges Eigentum, Thomas Hohendorf

Idioma
Publicado en
2020
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(Tapa blanda)
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Título
Know-how-Schutz und Geistiges Eigentum
Subtítulo
Ein Beitrag zur systematischen Einordnung des Geheimnisschutzes in das Recht des geistigen Eigentums
Idioma
Alemán
Editorial
Mohr Siebeck
Publicado en
2020
Formato
Tapa blanda
ISBN10
3161596986
ISBN13
9783161596988
Serie
Descripción
Mit der Neuausgestaltung des Geheimnisschutzes durch die sogenannte Know-how-Richtlinie (EU) 2016/943 und der Umsetzung ins nationale Recht durch das Geschaftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG) geniessen Inhaber von Know-how bzw. Geschaftsgeheimnissen einen gegenuber den 17 ff. UWG a.F. umfassenderen Schutz. Thomas Hohendorf untersucht, inwieweit sich der nunmehr geltende Schutz dem Schutzumfang der anerkannten Immaterialguterrechte angenahert hat. Zudem beantwortet er, ob und wie sich ein solch umfangreicher Schutz von Know-how insbesondere hinsichtlich Legitimation und Schutzprinzipien uberhaupt systematisch in das Recht des geistigen Eigentums einfugen lasst. Dabei berucksichtigt er auch den englischen sowie US-amerikanischen Geheimnisschutz und setzt sich mit den von Gesetzgeber und Literatur bisher gegen ein Exklusivrecht angefuhrten Grunden auseinander.