Bookbot

Die Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen an Dritte

Autores

Más información sobre el libro

In der Volksrepublik China basiert das Rechtsinstitut der Anteilsveräußerung in einer GmbH auf einer Kernklausel im geltenden chinesischen Gesellschaftsgesetz sowie unterschiedlichen juristischen Erläuterungen, Bestimmungen und Entscheidungen. Diese Arbeit dient dazu, dieses Rechtsinstitut im chinesischen Recht dogmatisch, umfassend und unter verschiedenen Schwerpunkten zu untersuchen. Einerseits bieten die zahlreichen Unterschiede zwischen dem deutschen und chinesischen Recht eine Möglichkeit der Rechtsvergleichung, insbesondere im Bereich der notariellen Beurkundung, Vinkulierungsklauseln und des gutgläubigen Erwerbs von Geschäftsanteilen. Andererseits ist die Gemeinsamkeit zwischen den beiden Rechtsverordnungen auch beachtlich.

Compra de libros

Die Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen an Dritte, Yunqi Li

Idioma
Publicado en
2020
product-detail.submit-box.info.binding
(Tapa blanda)
Te avisaremos por correo electrónico en cuanto lo localicemos.

Métodos de pago

Nadie lo ha calificado todavía.Añadir reseña

Título
Die Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen an Dritte
Idioma
Alemán
Autores
Yunqi Li
Editorial
LIT Verlag
Publicado en
2020
Formato
Tapa blanda
Páginas
326
ISBN10
3643910738
ISBN13
9783643910738
Serie
Descripción
In der Volksrepublik China basiert das Rechtsinstitut der Anteilsveräußerung in einer GmbH auf einer Kernklausel im geltenden chinesischen Gesellschaftsgesetz sowie unterschiedlichen juristischen Erläuterungen, Bestimmungen und Entscheidungen. Diese Arbeit dient dazu, dieses Rechtsinstitut im chinesischen Recht dogmatisch, umfassend und unter verschiedenen Schwerpunkten zu untersuchen. Einerseits bieten die zahlreichen Unterschiede zwischen dem deutschen und chinesischen Recht eine Möglichkeit der Rechtsvergleichung, insbesondere im Bereich der notariellen Beurkundung, Vinkulierungsklauseln und des gutgläubigen Erwerbs von Geschäftsanteilen. Andererseits ist die Gemeinsamkeit zwischen den beiden Rechtsverordnungen auch beachtlich.