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Parlamentarische Redefreiheit

Eine rechtsvergleichende Untersuchung im Spannungsverhältnis von Status- und Grundrechten

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Die Debattenkultur in den Volksvertretungen hat sich verändert. Wie haben die Sitzungsleitungen mit Beleidigungen, Hatespeech und Demonstrationen im Plenarsaal umzugehen? Wie weit reicht der Schutz der parlamentarischen Redefreiheit in Europa? Mit dieser Problematik befasst sich Thomas Johannes Kemper rechtsvergleichend im Hinblick auf den Deutschen Bundestag, die französische Nationalversammlung und das Europäische Parlament. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Redefreiheit nicht nur im freien und repräsentativen Mandat, sondern auch im Grundrecht der Meinungsfreiheit im Sinne des Art. 10 EMRK verortet ist. Er definiert den Anwendungsbereich der persönlichen Ehre, der Aufrechterhaltung der Ordnung sowie der parlamentarischen Funktionsfähigkeit und der Würde des Parlaments als Schranken dieses Rechts und entwickelt Kriterien zur Überprüfung der Verhältnismäßigkeit von Disziplinarmaßnahmen der Sitzungsleitung.

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Parlamentarische Redefreiheit, Thomas Johannes Kemper

Idioma
Publicado en
2024
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(Tapa blanda)
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Título
Parlamentarische Redefreiheit
Subtítulo
Eine rechtsvergleichende Untersuchung im Spannungsverhältnis von Status- und Grundrechten
Idioma
Alemán
Editorial
Mohr Siebeck
Publicado en
2024
Formato
Tapa blanda
Páginas
367
ISBN13
9783161633423
Serie
Descripción
Die Debattenkultur in den Volksvertretungen hat sich verändert. Wie haben die Sitzungsleitungen mit Beleidigungen, Hatespeech und Demonstrationen im Plenarsaal umzugehen? Wie weit reicht der Schutz der parlamentarischen Redefreiheit in Europa? Mit dieser Problematik befasst sich Thomas Johannes Kemper rechtsvergleichend im Hinblick auf den Deutschen Bundestag, die französische Nationalversammlung und das Europäische Parlament. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Redefreiheit nicht nur im freien und repräsentativen Mandat, sondern auch im Grundrecht der Meinungsfreiheit im Sinne des Art. 10 EMRK verortet ist. Er definiert den Anwendungsbereich der persönlichen Ehre, der Aufrechterhaltung der Ordnung sowie der parlamentarischen Funktionsfähigkeit und der Würde des Parlaments als Schranken dieses Rechts und entwickelt Kriterien zur Überprüfung der Verhältnismäßigkeit von Disziplinarmaßnahmen der Sitzungsleitung.