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Während die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung zivilrechtlicher Urteile innerhalb der Europäischen Union durch die Brüssel Ia-VO einheitlich geregelt ist, gleicht die Rechtslage im Verhältnis zu Drittstaaten einem bunten Flickenteppich aus bi- und multilateralen völkerrechtlichen Verträgen sowie unterschiedlichen nationalen Regelungen. Am 2. Juli 2019 hat die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht ein neues Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen verabschiedet, welches nunmehr einen internationalen Mindeststandard für die grenzüberschreitende Urteilsanerkennung schaffen soll. Holger Jacobs unterzieht das Übereinkommen einer eingehenden systematischen Untersuchung. Im Fokus stehen insbesondere die Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung sowie die Versagungsgründe. Darüber hinaus stellt er die Regelungen des Übereinkommens dem deutschen und englischen Recht gegenüber.
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Das Haager Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen vom 2. Juli 2019, Holger Jacobs
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