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Auaergesetzliches bezeichnet drei verschiedene strafrichterliche Ausgestaltungen der mundlichen Erstens moralische Ausfuhrungen, insbesondere moralischer Tadel am Angeklagten, zweitens die Verwendung einer plastischen Sprache und drittens Ausfuhrungen, die dem Urteilstenor zuwiderlaufen. Die Arbeit geht der Zulassigkeit auaergesetzlicher Ausgestaltungen nach und fragt nach Rechtsnatur und Funktionen der teils als Freiraum des Richters begriffenen mundlichen Urteilsbegrundung. Sie nimmt dabei drei Perspektiven Zunachst wird die Entwicklung methodischer Richterleitbilder nachvollzogen. Sodann wird eine straf(prozess)rechtliche Perspektive eingenommen. Im Vordergrund der sich anschlieaenden verfassungsrechtlichen Perspektive steht die Vereinbarkeit mit dem Allgemeinen Personlichkeitsrecht. Zudem reflektiert die Arbeit das Verhaltnis der Perspektiven und entwickelt Losungsansatze auf dem Gebiet des Prozessrechts.
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Außergesetzliches in der mündlichen Urteilsbegründung des Strafrichters, Felix Holländer
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- 2021
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