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Fälle zum Strafrecht

Allgemeiner Teil: Technik der Fallbearbeitung - 5. Auflage 2015

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  • 304 páginas
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Die vorliegende Fallsammlung in der 5. Auflage ergänzt unsere Lehrbücher zum Strafrecht und richtet sich an Studierende, die sich auf Prüfungen in Form von Fallbearbeitungen vorbereiten. Typisch für derartige Prüfungen werden mit den dargebotenen Fällen Klassiker aus dem Strafrecht mit neuen, bisweilen noch wenig diskutierten Gerichtsentscheidungen kombiniert. Dadurch erhält der Prüfungskandidat einen Eindruck davon, welche Inhalte Gegenstand einer Prüfungsklausur sein können. Ergänzt werden einige Prüfungsaufgaben mit Verständnisfragen aus dem Bereich des materiellen Strafrechts, die den Schwerpunkt der Klausur verdeutlichen. Wenn gelegentlich lehrbuchartige Ausführungen anzutreffen sind, dienen diese dazu, die Materie zu veranschaulichen. In der realen Klausurbearbeitung wären sie jedoch zu vermeiden bzw. nur verkürzt zulässig. Schließlich sei angemerkt, dass unsere gutachterlich ausformulierten Lösungen nur Lösungsvorschläge darstellen können. Sie erheben nicht den Anspruch, alleingültig zu sein. Andere Lösungswege sind sicherlich mit entsprechender Begründung ebenso vertretbar.

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Fälle zum Strafrecht, Rolf Schmidt-Eisenlohr, Klaus Priebe

Idioma
Publicado en
2014
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(Tapa blanda),
Estado del libro
Dañado
Precio
10,26 €

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Título
Fälle zum Strafrecht
Subtítulo
Allgemeiner Teil: Technik der Fallbearbeitung - 5. Auflage 2015
Idioma
Alemán
Editorial
Schmidt
Publicado en
2014
Formato
Tapa blanda
Páginas
304
ISBN10
3866511388
ISBN13
9783866511385
Serie
Descripción
Die vorliegende Fallsammlung in der 5. Auflage ergänzt unsere Lehrbücher zum Strafrecht und richtet sich an Studierende, die sich auf Prüfungen in Form von Fallbearbeitungen vorbereiten. Typisch für derartige Prüfungen werden mit den dargebotenen Fällen Klassiker aus dem Strafrecht mit neuen, bisweilen noch wenig diskutierten Gerichtsentscheidungen kombiniert. Dadurch erhält der Prüfungskandidat einen Eindruck davon, welche Inhalte Gegenstand einer Prüfungsklausur sein können. Ergänzt werden einige Prüfungsaufgaben mit Verständnisfragen aus dem Bereich des materiellen Strafrechts, die den Schwerpunkt der Klausur verdeutlichen. Wenn gelegentlich lehrbuchartige Ausführungen anzutreffen sind, dienen diese dazu, die Materie zu veranschaulichen. In der realen Klausurbearbeitung wären sie jedoch zu vermeiden bzw. nur verkürzt zulässig. Schließlich sei angemerkt, dass unsere gutachterlich ausformulierten Lösungen nur Lösungsvorschläge darstellen können. Sie erheben nicht den Anspruch, alleingültig zu sein. Andere Lösungswege sind sicherlich mit entsprechender Begründung ebenso vertretbar.