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Die Arbeit unternimmt erstmals den Versuch, die Einkunfte aus Land- und Forstwirtschaft, eine historisch gewachsene Einkunftsart des EStG, insgesamt europarechtlich und rechtsvergleichend zu wurdigen. Sonderregelungen fur die Land- und Forstwirtschaft im deutschen, franzosischen und britischen Ertragsteuerrecht werden daraufhin gepruft, ob und inwiefern sie zum Beihilferecht und zu den Grundfreiheiten in Widerspruch stehen. Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die europarechtlichen Vorgaben einer systematischen Vereinfachung des nationalen (Agrar-)Steuerrechts den Weg weisen, dass notwendige Differenzierungen nach britischem Vorbild auf der niedrigst moglichen Ebene vorgenommen werden sollten.
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Europäisches Wirtschaftsrecht - 52: Ertragsbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft in Europa, Hermann Graf Nesselrode
- Idioma
- Publicado en
- 2009
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- (Tapa blanda),
- Estado del libro
- Bueno
- Precio
- 5,59 €
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- Título
- Europäisches Wirtschaftsrecht - 52: Ertragsbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft in Europa
- Subtítulo
- Vorgaben des Beihilferechts, der Grundfreiheiten und der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Agrarsteuerordnungen Deutschlands, Frankreichs und des Vereinigten Königreichs
- Idioma
- Alemán
- Autores
- Hermann Graf Nesselrode
- Publicado en
- 2009
- Formato
- Tapa blanda
- Páginas
- 330
- ISBN10
- 383293944X
- ISBN13
- 9783832939441
- Serie
- Etiquetas
- Temática jurídica, Francia, Agricultura, Gran Bretaña, Silvicultura
- Descripción
- Die Arbeit unternimmt erstmals den Versuch, die Einkunfte aus Land- und Forstwirtschaft, eine historisch gewachsene Einkunftsart des EStG, insgesamt europarechtlich und rechtsvergleichend zu wurdigen. Sonderregelungen fur die Land- und Forstwirtschaft im deutschen, franzosischen und britischen Ertragsteuerrecht werden daraufhin gepruft, ob und inwiefern sie zum Beihilferecht und zu den Grundfreiheiten in Widerspruch stehen. Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die europarechtlichen Vorgaben einer systematischen Vereinfachung des nationalen (Agrar-)Steuerrechts den Weg weisen, dass notwendige Differenzierungen nach britischem Vorbild auf der niedrigst moglichen Ebene vorgenommen werden sollten.


