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Stefan Ruppert

    Kirchenrecht und Kulturkampf
    Lebensalter und Recht
    Recht hält jung
    • Recht hält jung. Recht macht alt. Diese Sätze beinhalten die Annahme, dass Lebensalter eine soziale Definition ist, zu der das Recht erheblich beiträgt. Altersgrenzen und spezifische Regeln legen fest, wann wir als Volljährige mit bürgerlichen Rechten ausgestattet sind und wann wir zur Schule gehen oder in den Ruhestand treten müssen. Das rechtlich determinierte Lebensalter weist uns jederzeit eine soziale Rolle zu und formuliert Pflichten, Freiheiten, Schutzbestimmungen und Verhaltenserwartungen. Diese Aspekte werden im Schulrecht, Wehrrecht, Jugendstrafrecht und Wahlrecht sowie in Gesetzen gegen Kinder- und Jugendarbeit sichtbar. Die rechtliche Entstehung der Jugend als Moratorium der Reifezeit wird vor allem am Beispiel Preußens im langen 19. Jahrhundert behandelt.

      Recht hält jung
    • Lebensalter und Recht

      Zur Segmentierung des menschlichen Lebenslaufs durch rechtliche Regelungen seit 1750 (Lebensalter und Recht. Herausgegeben von Stefan Ruppert. Band 2)

      • 360 páginas
      • 13 horas de lectura

      Rechtliche Regelungen in Form von Altersgrenzen und altersspezifischen Normen weisen uns in jeder Lebenssituation einen rechtlichen Altersstatus zu. Durch die Verwendung von Altersgrenzen ist der Ablauf des normativen Lebenslaufs von Zäsuren geprägt. Der Beitrag des Rechts zu der Segmentierung des menschlichen Lebenslaufs und der in einer jeweiligen Lebensphase zugewiesene Altersstatus sollen in diesem Band genauer betrachtet werden. Der Blick zurück reicht bis ins ausgehende 18. Jahrhundert, weil die Entstehung des modernen Standardlebenslaufs das Resultat der letzten gut 250 Jahre ist. So entsteht in rechtshistorischer Perspektive ein Eindruck von den vielfältigen Wechselbeziehungen von Lebensalter und Recht, von einem rechtlichen Status, ja von der Neuschöpfung ganzer Lebensphasen im Recht.

      Lebensalter und Recht
    • Kirchenrecht und Kulturkampf

      Historische Legitimation, politische Mitwirkung und wissenschaftliche Begleitung durch die Schule Emil Ludwig Richters

      Stefan Ruppert untersucht den Kulturkampf, die vehementeste Auseinandersetzung zwischen Kirche und Staat im 19. Jahrhundert. Er geht dabei von der These aus, daß die religiösen Milieus in ihrer Bedeutung für die Rechtsgeschichte des 'modernen' neunzehnten Jahrhunderts unterschätzt werden. Hinter der vordergründigen Reaktion des Staates auf das vatikanische Konzil stand die Auseinandersetzung um den unbedingten Vorrang des Rechts. Der staatskirchenrechtliche Kompromiß bei der Beilegung des Kulturkampfs wurde dann in der Weimarer Verfassung bis heute geltendes Verfassungsrecht, blieb also, nicht zuletzt in Erinnerung an die Heftigkeit dieser Auseinandersetzung, auch bei der Formulierung des Grundgesetzes 1948/49 unberührt. Diese Untersuchung wurde mit der Otto-Hahn-Medaille der Max-Planck-Gesellschaft ausgezeichnet.

      Kirchenrecht und Kulturkampf