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Rudolf Oster

    Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) Rheinland-Pfalz
    Die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden und Gemeindeverbände
    Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz
    Landesgesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
    • Eigenbetriebe sind als organisatorisch und wirtschaftlich verselbständigte Anstalten konzipiert, die eine eigene Wirtschaftsführung besitzen und der Werkleitung die Kompetenz zur selbständigen Betriebsführung übertragen. Sie sind verpflichtet, eine doppelte Buch- und kaufmännische Wirtschaftsführung zu führen. Gemeinden haben die Möglichkeit, rechtlich selbständige Anstalten des öffentlichen Rechts zu gründen, die mehr Spielraum bieten als unselbständige Eigenbetriebe. Zu den Vorteilen zählen die Festlegung eines Anschluss- und Benutzungszwangs zugunsten der Anstalt sowie die Möglichkeit, öffentlich-rechtlich tätig zu werden, einschließlich der Erhebung von Kommunalabgaben. Der Titel bietet eine anschauliche, praxisnahe und kompetente Erläuterung des Rechts der Eigenbetriebe und der Anstalten des öffentlichen Rechts. Die Autoren, allesamt erfahrene Fachleute der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dornbach GmbH, beraten Kommunen und kommunale Einrichtungen und sind ausgewiesene Experten auf diesem Gebiet.

      Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz