Strafrechts-Klassiker
Die wichtigsten Fälle aus AT und BT
Die wichtigsten Fälle aus AT und BT
Kino- und Fernsehfilme als Klausuren
Ausgehend von der Feststellung, daß Umstände, die „regelmäßig“ im Falle der Deliktsverwirklichung mitgegeben sind oder „typischerweise“ vorliegen und so das „Regeltatbild“ eines Delikts verkörpern, in der Vergangenheit häufig dem Doppelverwertungsverbot unterstellt wurden, befaßt sich die Arbeit im ersten Teil mit dem Umfang und den Grenzen des Doppelverwertungsverbotes, wie es in § 46 Abs. 3 StGB niedergelegt ist. Die Untersuchung kommt dabei zu dem Ergebnis, daß das DVV zwar über den Wortlaut hinaus auch solche Umstände erfaßt, die „stets und notwendigerweise“ mit der Tatbestandsverwirklichung einhergehen, nicht aber solche, die nur „regelmäßig und typischerweise“ mitverwirklicht sind. Insofern verkörpert das Doppelverwertungsverbot ein schlicht logisches Prinzip. Gleichwohl haben auch solche Umstände für die Verwertung in der Strafzumessung auszuscheiden. Für das andere, das „wertende“ Ausschlußprinzip muß jedoch ein anderer Standort gefunden werden. Die Untersuchung geht deshalb der Frage nach, auf welcher Ebene der Strafzumessung im Sinne des Bruns'schen Fünf-Phasen-Modells das „Regeltatbild“ seinen Platz haben könnte. Er wird in der 3. Phase (oder Stufe) der Strafzumessung gefunden, wo es um die Festlegung der sogenannten Bewertungsrichtung von Strafzumessungstatsachen geht, in der um die Festlegung eines Ausgangspunktes, von dem aus gemessen wird, nicht umhinzukommen ist. Die Arbeit versucht den Nachweis, daß beide Prinzipien nicht ohne einander auskommen und sich auch anderswo sinnvoll ergänzen. Der zweite Teil widmet sich deshalb der Lehre von der Gesetzeseinheit oder „Gesetzeskonkurrenz“, wo sie in der Spezialität einerseits und der Konsumtion andererseits seit langem Ausdruck finden. Die Untersuchung schließt mit der Erkenntnis, daß auch das Wesen der Gesetzeseinheit noch immer nicht richtig verstanden ist, wenn angenommen wird, auch das verdrängte Gesetz könne Einfluß auf die Strafzumessung nehmen. Im Falle der Spezialität folgt dies, wie vielfach bereits anerkannt, aus dem Doppelverwertungsverbot, im Falle der Konsumtion widerspricht die Berücksichtigung dem dargelegten „Regeltatbildprinzip“.
Zur Reihe Die Reihe „Jura kompakt - Studium und Referendariat“ ermöglicht Studierenden und Referendaren den schnellen Zugriff auf rechtliche Informationen und prüfungsrelevantes Wissen. Das kleine, kompakte und handliche Format erleichtert ein unbeschwertes Lernen und fördert ein effizientes Wiederholen. Zum Werk Meinungsstreite und die Kenntnis der verschiedenen vertretenen Ansichten und Argumente sind das A und O einer erfolgreichen Problemdarstellung und -lösung in## jeder Klausur wie auch in Hausarbeiten und mündlichen Prüfungen. Dieses Buch ermöglicht die Wiederholung der für das Examen wichtigsten Meinungsstreite im Besonderen Teil des StGB (Teil 3) mit den dazu vertretenen Positionen in kürzester Zeit. Alle Streitstände sind knapp auf den Punkt gebracht. So wird das zielgerechte Lernen und Wiederholen gefördert. Die Aufteilung des Werkes folgt dem Gesetz. Jedes Tatbestandsmerkmal lässt sich so schnell über die systematische Paragraphenzuordnung finden. Wer mehr wissen oder Wissen vertiefen möchte, findet zu (fast) jedem Meinungsstreit Fundstellen zum Nachschlagen. Zur Neuauflage Für die Neuauflage wurde das Werk auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung (Mai 2019) gebracht. Ferner wurden alle Literaturhinweise aktualisiert. Vorteile auf einen Blick - Meinungsstreite auf den Punkt gebracht - für die kurze Wiederholung vor der Klausur - alles drin für 9,90 Euro Zielgruppe Für Studierende und Referendare.
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Werner Beulke hat im Laufe seines Lebens viele Forschungs- und Betätigungsfelder für sich erobert sowie Querverbindungen zu Materien außerhalb des Strafrechts geknüpft. Die inhaltliche Vielfalt der Festschriftbeiträge zu seinem 70. Geburtstag und der weite Kreis der hierzu Beitragenden zeugen von dieser großen Bandbreite und der besonderen Wertschätzung, die der Jubilar im Kollegenkreis, bei Strafverteidigern und Richtern gleichermaßen genießt. Grundlagen und Kernmaterien des materiellen Strafrechts und des Verfahrensrechts werden ebenso behandelt wie strafrechtliche Nebengebiete und das Wirtschaftsstrafrecht. Praktische Fragen der Strafverteidigung, Themen aus der Kriminologie und dem Jugendstrafrecht, Schlaglichter auf ausländische Strafrechtssysteme und Rechtsvergleichung sowie Ausflüge in die Welt der Lehrbücher runden das Spektrum ab.
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Die Reihe „Jura kompakt - Studium und Referendariat“ bietet Studierenden und Referendaren schnellen Zugriff auf rechtliche Informationen und prüfungsrelevantes Wissen. Das kompakte Format fördert ein effizientes Lernen und Wiederholen. Meinungsstreite und die Kenntnis der verschiedenen Ansichten sind entscheidend für die Problemdarstellung und -lösung in Klausuren, Hausarbeiten und mündlichen Prüfungen. Dieses Werk ermöglicht eine schnelle Wiederholung der wichtigsten Meinungsstreite im Besonderen Teil des StGB (Teil 3), wobei alle Streitstände prägnant zusammengefasst sind. Die systematische Paragraphenzuordnung erleichtert das Finden jedes Tatbestandsmerkmals. Für vertiefte Informationen gibt es zu fast jedem Meinungsstreit Fundstellen zum Nachschlagen. In der Neuauflage wurde das Werk auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung gebracht, und alle Literaturhinweise wurden aktualisiert. Vorteile sind die prägnante Darstellung der Meinungsstreite für eine kurze Wiederholung vor der Klausur und der Preis von 9,90 Euro. Die Autoren sind Experten auf ihrem Gebiet: Prof. Dr. Christian Fahl lehrt Strafrecht an der Universität Greifswald, während Dr. Klaus Winkler als Rechtsanwalt in München und Lehrbeauftragter an der Universität Augsburg tätig ist. Die Zielgruppe sind Studierende und Referendare.
Zur Reihe Die Reihe „Jura kompakt - Studium und Referendariat“ ermöglicht Studierenden und Referendaren den schnellen Zugriff auf rechtliche Informationen und prüfungsrelevantes Wissen. Das kleine, kompakte und handliche Format erleichtert ein unbeschwertes Lernen und fördert ein effizientes Wiederholen. Zum Werk Meinungsstreite und die Kenntnis der verschiedenen vertretenen Ansichten und Argumente sind das A und O einer erfolgreichen Problemdarstellung und -lösung in jeder Klausur wie auch in Hausarbeiten und mündlichen Prüfungen. Dieses Buch ermöglicht die Wiederholung der für das Examen wichtigsten Meinungsstreite im Besonderen Teil des StGB (Teil 2) mit den dazu vertretenen Positionen in kürzester Zeit. Alle Streitstände sind knapp auf den Punkt gebracht. So wird das zielgerechte Lernen und Wiederholen gefördert. Die Aufteilung des Werkes folgt dem Gesetz. Jedes Tatbestandsmerkmal lässt sich so schnell über die systematische Paragraphenzuordnung finden. Wer mehr wissen oder Wissen vertiefen möchte, findet zu (fast) jedem Meinungsstreit Fundstellen zum Nachschlagen. Vorteile auf einen Blick - Meinungsstreite auf den Punkt gebracht - für die kurze Wiederholung vor der Klausur - alles drin für 9,90 Euro Zielgruppe Für Studierende und Referendare.