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Stephan Freiberg

    Europäisches Arbeitsrecht
    Welthandelsrecht
    Nowy traktat o Unii Europejskiej
    EU-Recht in Verwaltung und Wirtschaft
    Weltweites Arbeitsrecht
    Die Würde des Menschen im Recht
    • Die EU hat im Rahmen der Asylrechtsprüfung einen anderen Verfolgungsbegriff als die deutschen Gerichte im Rahmen der Prüfung von Art. 16a GG. Deutschland interpretiert den Begriff des subsidiären Schutzes anders als die anderen Mitgliedstaaten. Dies führte 2015 zu einer Einreiseentscheidung, die die anderen Mitgliedstaaten nur begrenzt nachvollziehen konnten. Ein EU-Standard für diese Begriffe ist aber möglich. Diese und weitere praktische Aussagen zur Berücksichtigung des Klimaschutzes oder von Arbeitsrechtsstandards im Welthandelsrecht sind möglich, weil das EU-Recht in seinem Anwendungsbereich über eine Methode verfügt, zu der hin jede Rechtsmethode eines Mitgliedstaats weiterentwickelt werden kann. In einer Zeit der Bedrängnis für die EU ist das Buch ein Wegweiser für das Handeln der EU in einer Staatengemeinschaft mit sehr unterschiedlichen Rechtsmethoden (case-law, Ableitungen, Diskursmethode). Für die aktuellen Herausforderungen (Flüchtlingskrise, Rechtsstaatsverständnis, internationaler Handel), aber auch für die heimische Methodendiskussion der Juristen enthält es wichtige neue Hinweise und Forschungsergebnisse. Stephan Freiberg wurde 1990 mit einer Arbeit zum Einstellungsanspruch an der Universität Göttingen promoviert. Er hat Bücher zum EU-Recht und zum Welthandelsrecht in Deutschland und in Polen veröffentlicht.

      Die Würde des Menschen im Recht
    • Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) in Genf hat Normen erlassen, die Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung und die Koalitionsfreiheit verbieten. Angesichts der Verlagerung von Industriearbeitsplätzen von Europa in die Dritte Welt hat die Missachtung dieser Kernarbeitsnormen erhebliche Auswirkungen auf den EU-Binnenmarkt. In neun Bundesländern wird versucht, durch Landesvergabegesetze Einfluss auf die Arbeitsrechtsordnungen in der Dritten Welt zu nehmen. Bieter müssen nachweisen, dass sie keine Waren verwenden, die unter Verstoß gegen die ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt wurden. Um die rechtlichen Fragen zur Durchsetzung dieser Normen zu klären, kann die Phänomenologie von Edmund Husserl herangezogen werden. Husserl, der an den Universitäten Göttingen und Freiburg lehrte, erfasst Erkenntnis als auch zukünftige Möglichkeiten, die mit einem Gegenstand oder Ereignis verbunden sind. Diese Möglichkeiten werden aus einer Position der Vorurteilslosigkeit erfasst. Husserls Werk, archiviert in Löwen, ist belgischen und französischen EU-Beamten vertrauter als deutschen Juristen. Es bietet wertvolle Einsichten sowohl für die weltweite Durchsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen als auch für ein besseres Verständnis des EU-Arbeitsrechts.

      Weltweites Arbeitsrecht
    • In der organisierten Welt der Gesellschaft kann das Recht diese Rolle der Koordination der sozialen Welten und damit die Brücke zwischen der objektiven Welt der Natur und den subjektiven Welten der Menschen übernehmen. In der Welt der Wissenschaften könnte die Philosophie die Brücke zwischen den Naturwissenschaften und den Wissenschaften über das Individuum als Subjekt (etwa die Psychologie) und als in sozialen Welten handelndes Wesen übernehmen. In welcher Weise das Recht eine solche Brückenfunktion zwischen - den Fakten der objektiven Welt und - den Handlungsbedürfnissen der Subjekte für ihre wichtigen Themen, allen voran für o Frieden, o Klimaschutz und o gleichberechtigte Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten (aktuell im Hinblick auf die Staatsschuldenkrise), wahrnehmen kann, soll Gegenstand der folgenden Ausführungen sein.

      EU-Recht in Verwaltung und Wirtschaft
    • Publikacja „Nowy Traktat o Unii Europejskiej“ przystępnie przedstawia treści nowego Traktatu UE, który wszedł w życie 1 grudnia 2009 roku, obok Traktatu o funkcjonowaniu Unii Europejskiej i Karty Praw Podstawowych. Te trzy dokumenty stanowią kluczowe elementy Traktatu z Lizbony, które wprowadzają nowe ramy dla gospodarki rynkowej oraz model współpracy państw członkowskich w organizacjach międzynarodowych. Książka wskazuje, jak obywatele mogą uczestniczyć w obrocie prawnym jako pracobiorcy, konsumenci czy przedsiębiorcy, wspierając wartości UE, takie jak poszanowanie godności ludzkiej, wolność, demokracja, równość, praworządność oraz prawa człowieka, w tym osób z mniejszości. Ustawy prawa UE umożliwiają egzekwowanie odpowiednich cen, sprawiedliwych zarobków i dostępu do kontraktów handlowych na rynku wewnętrznym. W 2007 roku Polska wprowadziła zasadę, że mniejszość przedstawicieli państw członkowskich w Radzie UE może wstrzymać decyzję nowej kwalifikowanej większości, co prowadzi do negocjacji. Znaczenie Deklaracji Nr 7, regulującej tę procedurę, zostało podkreślone w książce, stanowiąc wzór dla innych międzynarodowych konferencji, w tym dotyczących ochrony klimatu.

      Nowy traktat o Unii Europejskiej
    • Am 15.12.2004 einigten sich die Bundestagsfraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen auf Eckdaten für ein Antidiskriminierungsgesetz, das aufgrund von EU-Richtlinien verabschiedet werden muss. Dieses Gesetz soll Anbietern von Waren und Dienstleistungen im privaten Geschäftsverkehr bei Massengeschäften die Diskriminierung von Kunden aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter, Behinderung und sexueller Identität untersagen. Ausnahmen gelten im persönlichen Nähebereich. Bei Verstößen können Betroffene Schadensersatz und teilweise den nachträglichen Vertragsabschluss verlangen. Die Diskriminierungsverbote sollen auch im Arbeitsleben gelten. Der vorgelegte Entwurf stellt eine gelungene Umsetzung der EU-Richtlinien dar. Der Begriff „Massengeschäft“ verdeutlicht, dass die Verbote für Geschäfte gelten, an denen viele Kunden ein schutzwürdiges Interesse haben. Der persönliche Nähebereich zeigt, dass Anbieter nicht an das Diskriminierungsverbot gebunden sind, wenn ihre Vertragsfreiheit die Interessen der Kunden überwiegt. Um das geplante Gesetz besser zu verstehen, bieten zwei Bücher von Freiberg wichtige Hinweise. Eines behandelt die Umsetzung der Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht, das andere überträgt diese Erkenntnisse auf das Zivilrecht. Beide Werke sind essenziell für eine fundierte Beratung des Antidiskriminierungsgesetzes, das 2005 verabschiedet werden soll.

      Grundrechte und Bürgerverantwortung