In der Reihe „Beiträge zur Ethik und Biotechnologie“ erscheinen Expertenberichte, die im Auftrag der Eidgenössischen Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich EKAH verfasst wurden. Sie liefern Grundlagen für die Auseinandersetzung mit den ethischen Aspekten der Biotechnologie und dienen als Arbeitspapiere der EKAH. Die Frage, ob bzw. unter welchen Umständen die Publikation von Forschungsdaten aufgrund deren Missbrauchspotentials beschränkt werden kann, hat in der jüngeren Vergangenheit an Aktualität gewonnen. Die vorliegende Studie beleuchtet das Spannungsverhältnis zwischen den Grundrechten der Forschenden einerseits und den Biosecurity-Risiken, die durch die Veröffentlichung heikler Forschungsdaten geschaffen werden, anderseits. Spezifische Herausforderungen resultieren dabei aufgrund von drei Umständen: Erstens lässt sich die Verbreitung von Wissen nicht auf dieselbe Weise kontrollieren wie jene von tangiblen Gütern. Zweitens liegt die Distribution wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht nur im Interesse der Forschenden, sondern auch im öffentlichen Interesse. Und drittens ist die Entscheidfindung auf diesem Gebiet mit verschiedenen Ungewissheiten konfrontiert. Im Hinblick auf deren Bewältigung wird nach der Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit in ausgewählten Referenzgebieten und ihrer Adaptierbarkeit auf die vorliegende Problematik gefragt.
Daniela Thurnherr Libros



Verfahrensgrundrechte und Verwaltungshandlungen
Die verfassungsrechtlichen Mindestgarantien prozeduraler Gerechtigkeit unter den Bedingungen der Diversität administrativer Handlungsmodalitäten
Das Verwaltungsverfahren wird in der schweizerischen Literatur und Praxis oft nur im Kontext des Erlasses von Verfügungen betrachtet, wodurch wichtige Aspekte vernachlässigt werden, insbesondere die verfahrensgrundrechtlichen Schutzbedürfnisse, die aus der Vielfalt behördlicher Handlungsmodalitäten resultieren. Diese Untersuchung verfolgt zwei Ziele: Erstens soll der Verfahrensgedanke in Bereichen des Verwaltungshandelns gestärkt werden, die bislang unzureichend von Gesetzgeber, Judikatur oder Verwaltungsrechtswissenschaft beachtet wurden. Zweitens wird eine rechtsstaatliche Fundierung dieser weitgehend ignorierten Erscheinungsformen des Verwaltungsverfahrens angestrebt. Durch einen Katalog von Geltungskriterien wird untersucht, welche Verfahrensarten die Mindestgarantien prozeduraler Gerechtigkeit erfordern, wobei zwischen dem Verfahren im Vorfeld von Verwaltungsverträgen und (einseitigen sowie konsensualen) Realakten differenziert wird. Zudem werden die verfahrensrechtlichen Fragen, die durch Realakte im Umfeld eines förmlichen Verwaltungsverfahrens aufgeworfen werden, gesondert betrachtet. Die gewonnenen Erkenntnisse tragen zur Profilierung der Handlungsmodalitäten bei und bieten eine Grundlage für deren Austauschbarkeit. Schließlich ermöglicht die Fokussierung auf verfahrensrechtliche Fragen eine Optimierung der Funktionszuweisung im Instanzenzug.