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Das Verwaltungsverfahren wird in der schweizerischen Literatur und Praxis oft nur im Kontext des Erlasses von Verfügungen betrachtet, wodurch wichtige Aspekte vernachlässigt werden, insbesondere die verfahrensgrundrechtlichen Schutzbedürfnisse, die aus der Vielfalt behördlicher Handlungsmodalitäten resultieren. Diese Untersuchung verfolgt zwei Ziele: Erstens soll der Verfahrensgedanke in Bereichen des Verwaltungshandelns gestärkt werden, die bislang unzureichend von Gesetzgeber, Judikatur oder Verwaltungsrechtswissenschaft beachtet wurden. Zweitens wird eine rechtsstaatliche Fundierung dieser weitgehend ignorierten Erscheinungsformen des Verwaltungsverfahrens angestrebt. Durch einen Katalog von Geltungskriterien wird untersucht, welche Verfahrensarten die Mindestgarantien prozeduraler Gerechtigkeit erfordern, wobei zwischen dem Verfahren im Vorfeld von Verwaltungsverträgen und (einseitigen sowie konsensualen) Realakten differenziert wird. Zudem werden die verfahrensrechtlichen Fragen, die durch Realakte im Umfeld eines förmlichen Verwaltungsverfahrens aufgeworfen werden, gesondert betrachtet. Die gewonnenen Erkenntnisse tragen zur Profilierung der Handlungsmodalitäten bei und bieten eine Grundlage für deren Austauschbarkeit. Schließlich ermöglicht die Fokussierung auf verfahrensrechtliche Fragen eine Optimierung der Funktionszuweisung im Instanzenzug.
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Verfahrensgrundrechte und Verwaltungshandlungen, Daniela Thurnherr
- Idioma
- Publicado en
- 2013
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