Scheiden tut weh - insbesondere, wenn die Scheidungsfolgen gerichtlich ausgefochten werden. Mediationsverfahren können helfen, den Scheidungsschmerz zu verringern. Trennungen stellen einen der wichtigsten Anwendungsbereiche für Mediation dar. Das Buch führt in die Besonderheiten der Trennungs- und Scheidungsmediation ein. Es bleibt trotz theoretischer Tiefe praxisnah. Besonderheiten des reformierten Verfahrensrechts wurden ebenso berücksichtigt wie moderne Formen des Zusammenlebens. Für Mediatoren stellt das Buch je nach Erfahrungsgrad eine unverzichtbare Einführung oder eine spannende Anregung zur Reflexion der eigenen Arbeit dar. Es ist ferner geeignet für alle, die an Trennungs- und Scheidungsverfahren beteiligt sind - Anwälte, Jugendamtsmitarbeiter, Richter, Verfahrensbeistände, Sachverständige und selbstverständlich die sich trennenden Menschen.
Anusheh Rafi Libros


Der Gesetzespositivismus wird heute als überholt angesehen, insbesondere in Bezug auf die Annahme, dass konkrete Urteile allein aus allgemeinen Gesetzen abgeleitet werden können. Dennoch bleibt die Bindung des Richters an das Gesetz gemäß Art. 20 III GG bestehen. Die weit verbreitete Auffassung, dass Urteile nur durch ihre Rückbindung an demokratisch erlassene Normen legitimiert werden können, führt dazu, dass dezisionistische Elemente in richterlichen Entscheidungen oft als notwendiges Übel betrachtet werden, das minimiert werden sollte. Viele rechtstheoretische Ansätze versuchen daher, diese Elemente zu eliminieren. Anusheh Rafi präsentiert in seiner Promotionsarbeit den innovativen Ansatz des „gebundenen Dezisionismus“. Im ersten Kapitel wird dargelegt, dass dezisionistische Elemente unvermeidlich sind. Im zweiten Kapitel werden Kriterien vorgestellt, die den Richtern helfen, ihre Entscheidungsbefugnis verantwortungsvoll auszuüben. Im dritten Kapitel werden neun Kriterien formuliert, die bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen sind, um ein gutes, zweckgerichtetes Urteil zu fällen. Diese Kriterien dienen als Topoi der juristischen Argumentation, die gegeneinander abgewogen werden müssen, um dem Rechtsfrieden, dem übergeordneten Ziel des Urteils, bestmöglich zu dienen.