Alternative Währungen: Herausforderungen des Finanz- und Steuerrechts
mit Beiträgen von Heribert Anzinger, Gianluigi Bizioli, Sebastian Omlor, Reimar Pinkernell, Jürgen Schaaf, Frank Schäffler und Bettina Spilker






mit Beiträgen von Heribert Anzinger, Gianluigi Bizioli, Sebastian Omlor, Reimar Pinkernell, Jürgen Schaaf, Frank Schäffler und Bettina Spilker
Impulse aus dem Institut für Finanz- und Steuerrecht
Inwieweit Art. 14 GG die Eigentümer von Naturgütern vor umweltrechtlichen Eigentumsbeschränkungen schützt, ist Gegenstand zahlreicher Untersuchungen. Wenig Beachtung fand jedoch die Frage nach den genauen Angriffspunkten des Umweltrechts innerhalb der Struktur des verfassungsrechtlichen Eigentumstatbestandes. Klärungsbedarf zeigt sich an widersprüchlichen Interpretationen in Bereichen wie Wasserschutz, Schutz von Arten und Biotopen sowie des Naturhaushalts. Während einige Auslegungen umweltrechtliche Regelungen als Beschneidung der Handlungsbefugnisse der Grundeigentümer ansehen, argumentieren andere, dass sie eigentumsrechtliche Bestimmungen über die jeweiligen Schutzgüter selbst betreffen. Hanno Kube untersucht diese „naturgutzentrierte“ Interpretation und vergleicht sie mit der Public Trust Doctrine aus dem amerikanischen Umweltrecht. Der Gesetzgeber gestaltet die Eigentumsordnung, indem er unverfügbare Naturgüter definiert und somit die Eigentumsgegenständlichkeit „von außen her“ beeinflusst. Eigentumsrechtliche Unverfügbarkeit erscheint als komplementärer Status zur Eigentumsgegenständlichkeit. Es werden Einzelfälle legislativer Bestimmungen zur unverfügbaren Naturgüter aufgezeigt und allgemeine Kriterien zur Feststellung solcher Unverfügbarkeiten sowie deren Vereinbarkeit mit Art. 14 GG und dem Recht der öffentlichen Sachen erörtert. Im zweiten Teil wird untersucht, ob dem Gesetzgeber eine Unverfügbarkeit von Naturgütern
mit Beiträgen von Thomas von Danwitz, Uwe Kischel, Rudolf Mellinghoff und Franz Reimer
Das Recht setzt allgemeine Regeln, bleibt dadurch auf Distanz zum Einzelnen und sichert Freiheit und Gleichbehandlung. Ausnahmen können geboten sein, müssen sich aber in jedem Fall durch einen besonderen Grund vor der Regel rechtfertigen. Das Verhältnis zwischen Rechtsregel und Ausnahme ist von grundsätzlicher Bedeutung, zugleich aber auch in der Rechtsanwendung unmittelbar entscheidungserheblich. Dieser Band beleuchtet das Verhältnis zwischen Regel und Ausnahme im Europarecht, in der rechtsvergleichenden Perspektive, aus Sicht der Rechtstheorie und im Referenzgebiet des Steuerrechts. Die Beiträge von Thomas von Danwitz, Uwe Kischel, Rudolf Mellinghoff und Franz Reimer beruhen auf Vorträgen, die auf einem Symposion des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg im Oktober 2018 gehalten wurden, mit welchem das Institut seinen langjährigen Direktor Paul Kirchhof anlässlich seines 75. Geburtstags ehrte.
Das Jahr 2018 war für das Heidelberger Institut für Finanz- und Steuerrecht ein ereignisreiches Jahr. Aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht auf staatlicher, europäischer sowie internationaler Ebene beschäftigten seine Angehörigen ebenso wie übergreifende verfassungsrechtliche Fragen und das große Thema der Digitalisierung des Rechts. Immer ging es dabei um „Geprägte Freiheit“. Unter diesem Titel gewährt das Institut regelmäßige Einblicke in seine Arbeit, skizziert zentrale Erkenntnisse in kurzen Beiträgen und präsentiert laufende Forschungsprojekte. Nicht zuletzt geht es um das Leben am Institut – seine Mitglieder und Gäste, die Veröffentlichungen und Veranstaltungen des vergangenen Jahres.
Ergebnisse eines Forschungsprojekts des Instituts für Finanz- und Steuerrecht
Das unionale Beihilfenrecht steht in einem Spannungsverhältnis zur Steuerhoheit der Mitgliedstaaten. Jüngste Entscheidungen haben die immense Bedeutung des Beihilfenrechts verdeutlicht. Neben präferenziellen Steuerabsprachen rücken zunehmend auch abstrakte Steuerrechtsnormen, wie die deutsche Sanierungsklausel, in den Fokus der europäischen Beihilfenprüfung. Steuerliche Normen beinhalten eine Differenzierung zwischen Steuerpflichtigen und verfolgen weitreichendere Ziele als nur fiskalische. Daher ist das Steuerrecht besonders anfällig für das europäische Beihilfenrecht. Um die im Vertrag festgelegte Kompetenzabgrenzung zu wahren, ist eine dogmatische Aufarbeitung des Beihilfentatbestands im Steuerrecht notwendig. In diesem Kontext wurde untersucht, ob das Beihilfenrecht zur Gleichmäßigkeit der Besteuerung beitragen und einen Innovationsdruck hinsichtlich der Rechtfertigung selektiv-präferenzieller Steuerrechtsnormen erzeugen kann. Das Institut hat sich dieser Aufgabe im Rahmen eines Projekts, das Anfang 2016 ins Leben gerufen wurde, gewidmet. Das Ergebnis ist ein Buch, das neben Aufsätzen zu den materiellen und verfahrensrechtlichen Merkmalen der Artikel 107 ff. AEUV auch eine Tabelle zur Beihilfenrelevanz deutscher Steuerrechtsnormen enthält.
Das BEPS-Projekt von G20 und OECD hätte es nicht gegeben, wenn große, international tätige Unternehmen und Unternehmensgruppen nicht besondere Möglichkeiten zu Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung gehabt hätten. Der vorliegende Band richtet den Blick auf den innerstaatlichen Bereich, insbesondere auch auf den Mittelstand. In-wie fern ist das deutsche Unternehmenssteuerrecht größensensibel: Seinem Text nach, mit Blick auf die tatsächliche Nutzbarkeit steuerrechtlicher Begünstigungen, aber auch im Vollzug? Halten bestehende Ungleichheiten den Anforderungen des Verfassungs- und des Unions-rechts stand? Gibt es Handlungsbedarf? Die Beiträge von Klaus-Dieter Drüen, Bernd Heuermann, Raymond Luja, Rolf Möhlenbrock, Edith Sitzmann und Benjamin Straßburger beruhen auf Vorträgen, die auf einem Symposion des Instituts für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg im Oktober 2017 gehalten wurden.
Das Recht der öffentlichen Finanzen steht in der Europäischen Union vor großen Herausforderungen. Die Wirtschafts- und Währungsunion muss sich bewähren. Dazu haben die Staaten, deren Währung der Euro ist, mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt neuartige Instrumente wechselseitiger Kontrolle und gegenseitigen Einstehens entwickelt. Die Zukunft der Euro-Gruppe erfordert aber wichtige weitere Weichen- stellungen. Auch das Europäische Steuerrecht hat sich gewandelt. Globale Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen (BEPS) haben ihre Spuren hinterlassen und in der Europäischen Union einen Harmonisierungsschub ausgelöst. Er betrifft neben einzelnen Maßnahmen des materiellen Rechts maßgeblich die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den EU-Staaten. Der Band enthält Beiträge von Heribert Anzinger, Thiess Büttner, Alexandra Kemmerer, Martin Kreienbaum, Hanno Kube, Koen Lenaerts, Rudolf Mellinghoff, Martin Nettesheim, Ekkehart Reimer und Roman Seer zu einem Jubiläumssymposion des Heidelberger Instituts für Finanz- und Steuerrecht (1966-2016) und setzt damit Akzente für die weitere Debatte.