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Manfred Wandt

    1 de enero de 1955
    Änderungsklauseln in Versicherungsverträgen
    Ersetzung unwirksamer AVB der Lebensversicherung im Treuhänderverfahren gemäß § 172 VVG
    Nachhaltigkeit und Versicherungsaufsicht
    Solvency II in der Rechtsanwendung 2014
    Prinzipienbasiertes Recht und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Rahmen von Solvency II
    Sachversicherung
    • Sachversicherung

      AVB für die Hausrat-, Wohngebäude-, Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Raub-, Leitungswasser-, Glas-, Sturm-, erweiterte Elementarschaden- und Allgefahrenversicherung

      • 1899 páginas
      • 67 horas de lectura

      Zum WerkDie Neuauflage des zuletzt 1992 erschienenen Klassikers wird seit Langem erwartet.Auch in der 4. Auflage behandelt das Werk übergreifend die Zweige der Sachversicherung: Einbruchdiebstahl, Raub Elementargefahren, Allrisk Feuer Glas Hausrat, Wohngebäude Leitungswasser, Sturm, Hagel Terror Das Werk erläutert die einzelnen Versicherungssparten nicht in Kommentarform, sondern behandelt die Probleme der einzelnen Versicherungszweige übergreifend. Dies wird insbesondere der Gestaltung der Musterversicherungsbedingungen gerecht, die in vielen Teilen gleichlautend sind (dort Abschnitte B).Die Erläuterungen sind spezifisch sachversicherungsrechtlich ausgerichtet und knapp und problemorientiert gehalten.Vorteile auf einen Blick Neuauflage des Klassikers gesamtes Sachversicherungsrecht in einem Band gründlich überarbeitet und neu strukturiert Zur NeuauflageDie Neuauflage wurde komplett überarbeitet und aktualisiert. Aufbau und Inhalt sind an die heutigen Bedürfnisse angepasst worden. Der Inhalt wurde insbesondere um weitere versicherte Gefahren (Glasbruch, Elementargefahren, Industrie, Terror) erweitert.Inhalt Grundlagen und AVB Versicherungsfall, versicherte Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion Diebstahl, Raub Leitungswasser, Sturm, Hagel Glasbruch Hausrat, Wohngebäude industrielle Sachversicherung, Elementargefahren versichertes Interesse Anzeigepflichten, Obliegenheiten, Gefahrerhöhung Entschädigungshöhe, Wiederherstellung Versicherungssumme, Unterversicherung Selbstbehalt Selbstbehalt, Regress internationale Programme ZielgruppeFür Rechtsanwaltskanzleien, Versicherungs- und sonstige Wirtschaftsunternehmen, Sachverständigenbüros.

      Sachversicherung
    • Dem Solvency-II-Recht wird auf europäischer wie auf nationaler Ebene ein neuer, besonderer Rechtscharakter als prinzipienbasiertes Recht zugeschrieben. Die Erwägungsgründe der Solvency-II-Richtlinie verwenden diese Charakterisierung zwar nicht, in der langen Vorbereitungsphase der Richtlinie wurde aber von Beginn an in unzähligen Dokumenten ein prinzipienbasierter Ansatz proklamiert. Man fragt sich neugierig: Was ist so außergewöhnlich an dem Solvency-II-Recht, dass sein Rechtscharakter als prinzipienbasiertes Recht ausdrücklich betont wird? Was genau bedeutet der Begriff prinzipienbasiertes Recht? Wo kommt der Begriff her und welche Zwecke werden mit dem propagierten Übergang von regelbasiertem zu prinzipienbasiertem Recht verfolgt? Und schließlich die für die Rechtspraxis wichtigste Frage: Wirkt sich der besondere Rechtscharakter auf die Auslegung und praktische Anwendung des neuen Rechts aus? Antworten darauf gibt Prof. Dr. Manfred Wandt im vorliegenden Vortrag, den er bei der 36. Jahrestagung des Instituts für Versicherungswissenschaft der Universität Mannheim gehalten hat.

      Prinzipienbasiertes Recht und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Rahmen von Solvency II
    • Solvency II in der Rechtsanwendung 2014 beschäftigt sich in Teil 1 Rechtsschutz gegenüber EIOPA mit den einzelnen Handlungsformen der EIOPA, der Ausgestaltung der gegen diese Handlungen verfügbaren Rechtsmittel und verbleibenden Rechtsschutzlücken. Letztere ergeben sich insbesondere im Hinblick auf Leitlinien, von deren Erlass EIOPA bereits vielfältig Gebrauch gemacht hat - auch im Bereich des ORSA/FLAOR. Die Veröffentlichungen von Teil 2 zu ORSA und FLAOR behandeln die Anforderungen an die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung, wie sie gegenwärtig durch die Leitlinien der EIOPA zur vorausschauenden Beurteilung der eigenen Risiken und zukünftig durch die Transformationsnormen des Art. 45 der Solvency-II-Richtlinie aufgestellt werden. Ein Schwerpunkt liegt neben der Darstellung der einzelnen Pflichtenkreise bei der rechtlichen Analyse der Frage, inwieweit eine Implementierung der Leitlinien ohne Änderung des VAG in Deutschland möglich und zulässig ist. Das Buch richtet sich an Entscheidungsträger der Versicherungswirtschaft und der Versicherungsaufsicht sowie an alle mit Versicherungsaufsichtsrecht befassten juristischen Berufsträger und Rechtswissenschaftler.

      Solvency II in der Rechtsanwendung 2014
    • Annähernd 50 Autoren würdigen mit dieser Festschrift Prof. Dr. Egon Lorenz anlässlich seines 80. Geburtstags als einen der führenden deutschen Gelehrten des Versicherungsrechts. Dies ist bereits die dritte Festschrift für den Jubilar, was nur wenigen Rechtswissenschaftlern vergönnt ist. Die Maxime für ihn lautet: „Außergewöhnliches und andauerndes Engagement verdient außergewöhnliche und andauernde Anerkennung.“ Der hochkarätige Autorenkreis umfasst Lehrstuhlinhaber aus dem In- und Ausland, Vertreter der Richter- und Anwaltschaft, Versicherungsombudsmann-Einrichtungen sowie wissenschaftsnahe Praktiker aus Unternehmen und Verbänden. Das breite Themenspektrum der Festschrift spiegelt die vielfältigen Interessen des Geehrten wider. Die Beiträge behandeln aktuelle Themen des Versicherungsrechts, Haftungs- und Schadensrechts sowie des Zivil- und Zivilprozessrechts. Im Versicherungsrecht reicht das Spektrum von der Optimierungspflicht des Versicherers bis zur Auslegung von § 28 VVG in Kfz-Mietverträgen. Im Haftungs- und Schadensrecht werden die prozessuale Feststellung des Schadens und die Haftung für eigene Kommunikationsanschlüsse behandelt. Im Zivil- und Zivilprozessrecht werden Themen wie Eigentum aus europäischer Perspektive und Zwangsbehandlungen in Deutschland diskutiert. Eine anregende Lektüre von nachhaltigem Wert für Wissenschaftler, Praktiker und alle, die die aktuelle Rechtsentwicklung verfolgen.

      Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht