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Petra Wittig

    1 de enero de 1962
    Das tatbestandsmässige Verhalten des Betrugs
    Wirtschaftsstrafrecht
    Der rationale Verbrecher
    Le Corps Lesbien
    • Zum Werk Anschaulich und mit vielen Übersichten und behandelt der neue Band das in Ausbildung und Praxis immer wichtigere Wirtschaftsstrafrecht, das sich mittlerweile an vielen Fakultäten als Schwerpunktfach etabliert hat. Wirtschaftsstrafrecht erfasst die Delikte, die im Rahmen tatsächlicher oder vorgetäuschter wirtschaftlicher Tätigkeit begangen werden. Dabei hat die Materie Anknüpfungspunkte sowohl an den Allgemeinen Teil des Strafrechts als auch an den Besonderen Teil. Erläutert werden diesbezüglich die Delikte des StGB, denen im Wirtschaftsleben eine große Bedeutung zukommt, sowie die in Nebengesetzen und in wirtschaftsrechtlichen Kodifikationen enthaltenen Straftatbestände. Der Band behandelt den Stoff in der von der Reihe gewohnten Qualität und Prägnanz. Der Band konzentriert sich auf den ausbildungs- und prüfungsrelevanten Stoff, gibt aber Empfehlungen zur vertiefenden Lektüre. Vorteile auf einen Blick - ideal fürs Schwerpunktfach - prüfungsrelevant - zahlreiche Übersichten, Beispiele und Fälle Inhalt - Bedeutung von Wirtschaftskriminalität und Wirtschaftsstrafrecht - Allgemeiner Teil des Wirtschaftsstrafrechts - Sanktionenlehre - Betrug und betrugsähnliche Delikte, Untreue - Korruption - Kapitalmarktstrafrecht - Insolvenz- und Bilanzstrafrecht - Wettbewerbsstrafrecht, Straftaten des UWG - Arbeitsstrafrecht Zielgruppe Für Studierende.

      Wirtschaftsstrafrecht
    • Das tatbestandsmässige Verhalten des Betrugs

      • 439 páginas
      • 16 horas de lectura

      Eine überzeugende Bestimmung des tatbestandsmäßigen Verhaltens des Betrugs (§ 263 StGB) fehlt bisher. Die Betrugsdogmatik schweigt sich weitgehend über die Kriterien aus, die ein Verhalten als täuscherisch und damit als tatbestandsmäßig charakterisieren. Stattdessen entscheidet die Einordnung als (konkludentes) Tun oder nur bei Vorliegen einer Garantenstellung strafbares Unterlassen vielfach darüber, wann eine strafbare Täuschung oder eine straflose Übervorteilung vorliegt, und damit über eine Grundfrage des Betrugs, nämlich wann die Ausnutzung von Kenntnissen im wirtschaftlichen Verkehr erlaubt und wann sie verboten ist. Die Bestimmung des tatbestandsmäßigen Verhaltens anhand der Kategorien Tun und Unterlassen bringt jedoch bloße Scheinbegründungen hervor und führt außerdem zu einer wenig überzeugenden Kasuistik. Zu der gängigen Täuschungsdogmatik soll deshalb eine Alternative aufgezeigt werden, die dem interaktionistischen Charakter des Betrugs gerecht wird. Dabei wird ein normanalytischer Ansatz zugrunde gelegt, der zwischen der Innen- und der Außenperspektive des Rechts und verschiedenen Normebenen unterscheidet. Ein wesentliches Anliegen der Untersuchung ist es, die Leistungsfähigkeit eines solchen Ansatzes für die Analyse des positiven Rechts zu zeigen.

      Das tatbestandsmässige Verhalten des Betrugs