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Marc Andre Wiegand

    Unrichtiges Recht
    Demokratie und Republik
    • Demokratie und Republik

      Historizität und Normativität zweier Grundbegriffe des Verfassungsstaates

      Die Legitimität des modernen Verfassungsstaates speist sich aus der Idee der Demokratie. In historischer Hinsicht stellt er sich in die Tradition der gesellschaftsvertraglichen Theorien der Aufklärung sowie der revolutionären gesellschaftlichen und staatlichen Umbrüche in Nordamerika und in Frankreich am Ende des 18. Jahrhunderts. Eine nähere Betrachtung zeigt jedoch, dass der Begriff der `Demokratie` bis weit in das 19. Jahrhundert negativ konnotiert war und daher bei der Herausbildung moderner verfassungsstaatlicher Strukturen praktisch keine Rolle spielte. Zentral war zunächst vielmehr der Begriff der `Republik`, der dann sukzessive von der Idee der Demokratie verdrängt wurde. Marc André Wiegand untersucht, wie es zu diesem begrifflichen Wandel kam und welche normativen Schlüsse aus ihm gezogen werden können.

      Demokratie und Republik
    • Unrichtiges Recht

      Gustav Radbruchs rechtsphilosphische Parteienlehre

      Ausgehend von einer Analyse der Begriffspraxis des südwestdeutschen Neukantianismus, insbesondere dessen Wert- und Kulturbegriffs, unternimmt Marc André Wiegand in diesem Buch eine Neuinterpretation der Radbruchschen Rechtsphilosophie. Dabei zeigt sich, daß ein zentraler Teil der Radbruchschen Rechtsphilosophie, nämlich die sog. rechtsphilosophische Parteienlehre, die ihrerseits als Entfaltung der Lehre vom Rechtsbegriff konzipiert ist, gerade im Widerspruch zu Radbruchs Rechtsbegriff steht. Diese Unvereinbarkeit ist dadurch begründet, daß sich Radbruch zweier entgegengesetzter Rechtsbegriffe bedient, die aus seiner Beschäftigung mit den rechtsphilosophischen Ansätzen von Rudolf Stammler und Emil Lask herrühren. Anhand einer Untersuchung der nationalsozialistischen Programmatik stellt der Autor dar, daß eine Transformation der von Radbruch so bezeichneten „transpersonalen Kulturwerte“ in positive Rechtsnormen notwendig zu „unrichtigem Recht“ führt. Damit wird zugleich der von Radbruch verfochtene rechtsphilosophische Relativismus einer kritischen Prüfung unterzogen.

      Unrichtiges Recht