Die dritte, aktualisierte und erweiterte Auflage des bedeutenden Handbuchs des Kirchenrechts bietet umfassende Einblicke in die Entwicklungen des Kirchenrechts, insbesondere im Kontext des Synodalen Wegs in Deutschland seit 2019. Das Werk behandelt zentrale Themen und Herausforderungen, die die katholische Kirche betreffen, und bietet wertvolle Informationen für Juristen, Theologen und Interessierte. Es ist eine essentielle Ressource für das Verständnis der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen innerhalb der Kirche und deren gesellschaftlichen Auswirkungen.
Sabine Demel Orden de los libros






- 2022
- 2017
1917 – die katholische Kirche erlässt zum ersten Mal in ihrer Geschichte ein eigenes Gesetzbuch und betitelt es mit Codex Iuris Canonici. Hatte die katholische Kirche mitten im Ersten Weltkrieg keine anderen Sorgen? Welche Idee liegt dem zugrunde und welche Ziele verfolgt sie damit? Was soll überhaupt Recht und Gesetz in der Kirche?Die drei kirchlichen Gesetzbücher von 1917, 1983 und 1990 werden in Entstehung, Inhalt und Auswirkung dargestellt. Ihre Besonderheiten werden erläutert, wie z. B. die Existenz des göttlichen Rechts, die Ausrichtung auf Liebe und Barmherzigkeit und die Einrichtung der Tatstrafen. Ebenso werden aktuelle Probleme aufgegriffen – wie Machtkontrolle und Beteiligung, Wiederheirat nach ziviler Scheidung und Rechtsschutz in der Kirche.
- 2017
Sakrament der Barmherzigkeit
Welche Chance hat die Beichte?
An der Beichte scheiden sich die Geister: Sie ist das persönlichste und intensivste Sakrament, aber auch das vergessene und ungeliebte Sakrament. Dieses Buch geht neue Wege, um Idee, Krise und Chance des Bußsakraments zu bedenken. Auf eine theologische Selbstvergewisserung mit kirchenrechtlichem Fokus folgen Erfahrungsberichte von klassischen und modernen, männlichen und weiblichen Beichtvätern der Gemeinde-, Gefängnis- und Wallfahrtsseelsorge, aber auch der Schwangeren und Eheberatung sowie des Volksfestes und weiteren Lebenswelten. Danach schildern Gläubige, Kinder, Jugendliche und Erwachsene, kirchlich Engagierte und Distanzierte, Eheleute und Singles, ihre Erfahrungen mit Schuld und Sünde sowie Buße, Beichte und Versöhnung. Schließlich laden Theologen zum kritischen Quer- und Weiterdenken ein.
- 2015
Leitbild für das Bischofsamt ist der gute Hirte. Wie weit aber reicht die diözesanbischöfliche Hirtengewalt? Hat der Diözesanbischof in die Diözese hinein alle Macht, ist aber dem Papst und der Kurie gegenüber ohnmächtig? Und welche Hirtengewalt kommt ihm in der Gesellschaft zu? Die Beiträge liefern eine biblische und historische Rekonstruktion, skizzieren die Lehre des II. Vatikanischen Konzils und fragen, wie sich die Eckpunkte der bischöflichen Hirtengewalt in der Gesetzgebung, im Lehr-, Straf- und Prozessrecht, gegenüber den Pfarrern, bei den diözesanen Mitwirkungsgremien, im kirchlichen Vereins-, Ordens- und Vermögensrecht, aber auch bei den akademischen Institutionen, im Staatskirchenrecht sowie im kirchlichen Arbeitsrecht und gegenüber dem Papst und der Römischen Kurie zeigen.
- 2014
Ob Laienpredigt, die Feier von ökumenischen Gottesdiensten oder die Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion – der Alltag in der katholischen Kirche wird durch das Kirchenrecht bestimmt. Doch das katholische Kirchenrecht ist nicht bloß weltliches Recht, das sich auf die Kirche bezieht und ihr Gemeinschaftsleben regelt. Es ist ein eigenständiges Recht, dass aus der Verbindung des Rechts mit der Theologie entsteht. Somit wird die Theologie durch das Recht spezifiziert und das Recht durch die Theologie modifiziert. Wie sich das auswirkt, zeigt die renommierte Kirchenrechtlerin Sabine Demel in dieser Einführung. Das Kirchenrecht wird theoretisch reflektiert und an konkreten Regelungen und deren Auswirkungen in der Praxis aufgezeigt. Darüber hinaus zeigt sie die Grundlagen und Quellen des kirchlichen Rechts in Abgrenzung zum weltlichen Recht.
- 2013
Vom Dialog ist derzeit in der Kirche viel die Rede. Forderungen nach Reformen wurden von den deutschen Bischöfen mit dem Angebot eines Dialogprozesses beantwortet. Doch wie kann dieser Dialog gestaltet werden? Wer hat den Mut, sich offen in einen Prozess zu begeben, bei dem Tradition bewahrt und dennoch Wandel gewagt wird? Dieses Buch ist ein dringliches Plädoyer für ein echtes, biblisch fundiertes Miteinander.
- 2013
Sie üben einen pastoralen Dienst aus, sagen die deutschen Bischöfe. Dass die PastoralreferentInnen kirchliche AmtsträgerInnen sind, sagen sie aber nicht. Warum? Welches theologische Konzept steht hinter diesen und anderen (vergessenen) Aussagen? Welche Auswirkungen hat das in der Praxis und welche Zukunft haben die PastoralreferentInnen überhaupt? Fachleute aus Theorie und Praxis aus dem deutschen Sprachraum wenden sich den aktuellen Herausforderungen zu. Mit Beiträgen von Sabine Bieberstein, Gabriele Bungart, Eva-Maria Faber, Sabine Demel, Christian Domes, Frederike Dostal, Leo Karrer, Werner Kleine, Georg Köhl und Barbara Kückelmann.
- 2010
• Spannend - lebendig - neuartig Vermufft, vorgestrig, abstruses Sondergebiet in Kirche und Theologie - um alles, was mit Kirchenrecht zu tun hat, aus dieser negativen Vorurteilsecke herauszuholen, ist dieses Buch geschrieben. Das völlig neu konzipierte Handbuch Kirchenrecht zeigt auf, dass Kirchenrecht kein Gegensatz zu Leben und Lebendigkeit (in) der Kirche sein muss. Im Mittelpunkt stehen die Themen, die für die alltägliche Praxis vor Ort relevant sind. Auswahl und Inhalt der Artikel stammen aus einer Hand, aus Frauenhand, und legen ein besonderes Augenmerk auf die für Laien bedeutsamen Themen. So werden auch gegenwärtig stark diskutierte Fragen wie die nach dem Amt und dessen Zugangsbedingungen, nach der Meinungsfreiheit in der Kirche oder nach der Bedeutung des Zölibats eingehend behandelt. Vorgestellt werden dabei auch die teilkirchlichen Ausgestaltungen im deutschsprachigen Raum der Deutschen, Österreichischen und Schweizer Bischofskonferenz. Die Autorin führt in das kirchenrechtliche Denken insgesamt ein und legt damit ein gewichtiges und hochaktuelles Grundlagenwerk für die theologische Ausbildung sowie für die kirchenrechtliche Praxis vor.
- 2009
Ist die eigenständige Verantwortung der Laien noch oder nicht mehr gegeben, wenn z.B. die deutschen Bischöfe Donum Vitae als einen Verein außerhalb der Kirche bezeichnen, obwohl er die jahrelange Praxis der deutschen Bischöfe fortführt und eine Schwangerschaftskonfliktberatung mit katholischer Prägung anbietet? Solch ein Beispiel wirft grundsätzliche Fragen über die Stellung der Laien auf, die Sabine Demel eingehend beleuchtet.
- 2007
Krönung oder Entwertung des Konzils?
- 303 páginas
- 11 horas de lectura
Mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil verbinden sich meist positive Assoziationen, wird es doch bis heute als Synonym für das Bemühen der katholischen Kirche um „aggiornamento“ verstanden, um die Anpassung ihrer Lebensvollzüge an die Notwendigkeiten der Zeit. Umso verwunderlicher ist es, dass in diesem Zusammenhang das Kirchenrecht mit seinen beiden nachkonziliaren Gesetzbüchern kaum beachtet wird. Dabei hatte doch Papst Johannes XXIII. bereits 1959 bei der Ankündigung des Konzils mitgeteilt, dass auch eine Reform des Kirchenrechts erfolgen werde, mit der die Arbeit des Konzils „gekrönt“ wird. Ebenso hat mehr als 20 Jahre später Papst Johannes Paul II. bei der Vorstellung des überarbeiteten kirchlichen Gesetzbuches von 1983 erklärt, dass der neue Codex „als ein großes Bemühen aufgefasst werden kann, die konziliare Ekklesiologie in die kanonistische Sprache zu übersetzen.“ Ist diese Diskrepanz zwischen Zielvorgabe der Päpste und Wirkung bei den Gläubigen sachlich begründet oder beruht sie auf anderen Faktoren? Die Autoren und Autorinnen gehen dieser Frage nach und untersuchen, ob die Neukodifikationen des kirchlichen Rechts eine „Krönung“ oder eine Entwertung des Zweiten Vatikanischen Konzils darstellen. Die Beiträge des vorliegenden Bandes fühlen sich dem Anliegen und Geist der kirchenrechtlichen Theologie von Prof. Dr. Peter Krämer (Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Theologischen Fakultät Trier) verpflichtet. Sie sind ihm von seinen Schülern und Schülerinnen zum 65. Geburtstag gewidmet.