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Fabian Wittreck

    Geltung und Anerkennung von Recht
    Grundlagen des Grundgesetzes
    Geld als Instrument der Gerechtigkeit
    Christentum und Menschenrechte
    Interaktion religiöser Rechtsordnungen.
    Nationalsozialistische Rechtslehre und Naturrecht
    • Nationalsozialistische Rechtslehre und Naturrecht

      Affinität und Aversion

      • 81 páginas
      • 3 horas de lectura

      Die Untersuchung von Fabian Wittreck beleuchtet die komplexen Beziehungen zwischen der nationalsozialistischen Rechtslehre und den klassischen Naturrechtslehren. Er hinterfragt die gängige Auffassung, dass der Positivismus allein für das Versagen der deutschen Jurisprudenz verantwortlich ist, und zeigt, dass zentrale Elemente der NS-Rechtslehre naturrechtliche Züge aufweisen könnten. Durch die Analyse der NS-Schrifttum und der zeitgenössischen Entwürfe eines "Naturrechts aus Blut und Boden" werden Parallelen zwischen rassenrechtlichen Sätzen und naturrechtlichen Doktrinen aufgezeigt, was zu einem differenzierteren Verständnis der NS-Rechtsphilosophie führt.

      Nationalsozialistische Rechtslehre und Naturrecht
    • Interaktion religiöser Rechtsordnungen.

      Rezeptions- und Translationsprozesse dargestellt am Beispiel des Zinsverbots in den orientalischen Kirchenrechtssammlungen.

      • 317 páginas
      • 12 horas de lectura

      Religiöse Rechtsordnungen werden häufig negativ wahrgenommen und mit Konflikten assoziiert, was sich besonders in der Diskussion um den Umgang des deutschen Rechts mit der islamischen Scharia zeigt. Diese Debatte beleuchtet die Herausforderungen und Spannungen zwischen verschiedenen Rechtssystemen und deren Integration in die moderne Gesellschaft. Der Fokus liegt auf der Notwendigkeit, einen konstruktiven Dialog über die Rolle religiöser Gesetze in pluralistischen Gesellschaften zu führen.

      Interaktion religiöser Rechtsordnungen.
    • Christentum und Menschenrechte

      Schöpfungs- oder Lernprozeß?

      Das Verhältnis von Christentum und Menschenrechten ist hochgradig ambivalent: Nebeneinander begegnen die Reklamation einer christlichen Alleinautorschaft an den modernen Grundrechten sowie der Hinweis darauf, dass christliche Würdenträger die neuzeitlichen Menschenrechtskataloge anfangs als Ausgeburt des Individualismus und Rationalismus erbittert bekämpft haben. In seinem Essay zeichnet Fabian Wittreck zunächst die eminente politische Relevanz der Fragestellung nach, bevor er anhand der Quellen belegt, dass beide Positionen deutlich zu kurz greifen. Der anfängliche Widerstand gegen die Menschenrechtsidee verdeckt bei näherem Hinsehen weniger eine Fundierungs- als eine Ermöglichungsfunktion des Christentums, das im Gegensatz zu anderen Weltreligionen insbesondere infolge der Trennung von weltlich und geistlich Raum für die Entwicklung der Menschenrechtsidee durch das Vernunftnaturrecht lässt. Zugleich enthält die biblische Lehre Ansatzpunkte, die heute eine christliche Theologie der Menschenrechte tragen (und zugleich die kritische Frage nach der Geltung der Menschenrechte in den Kirchen aufwerfen).

      Christentum und Menschenrechte
    • Horst Dreier steht wie kaum ein anderer Staatsrechtslehrer für eine grundlagenorientierte Deutung und Interpretation des Grundgesetzes. Das legt nahe, bei einem Geburtstagssymposium zu seinen Ehren nach ebensolchen Grundlagen oder Fundamenten der geltenden Verfassungsurkunde zu fahnden. Dies tun fünf Schülerinnen und Schüler des Jubilars in den Beiträgen des vorliegenden Bandes: Fabian Wittreck fragt nach der Fundierungsleistung des Christentums für das Grundgesetz, Armin Engländer nach derjenigen der Aufklärungsphilosophie. Axel Tschentscher stellt die Volkssouveränität als Grund und Grenze der Verfassung auf den Prüfstand, wohingegen Frauke Brosius-Gersdorf der wechselseitigen Konstitutivwirkung von Freiheit und Gleichheit nachgeht. Abschließend fragt Andreas Funke danach, ob Europa Grund oder Grenze der deutschen Verfassungsurkunde sein kann. Eine Teilnehmerliste sowie das Schriftenverzeichnis des Jubilars runden den Band ab.

      Grundlagen des Grundgesetzes
    • Geltung und Anerkennung von Recht

      • 65 páginas
      • 3 horas de lectura

      Wann und warum „gilt“ Recht? Diese simple Frage stellt die Rechtswissenschaft – wenn sie sich denn nicht auf den bloßen Hinweis auf die Publikation im Gesetzblatt beschränkt – vor ein Dilemma, denn alle Antwortversuche weisen über die Fachdisziplin hinaus: Das gilt für die klassischen Geltungslehren, ganz gleich, ob sie rein formal argumentieren oder auf Mindestinhalte pochen; stets bleibt am Ende der Verweis auf ein faktisches Element. Das gilt aber auch für die neueren Theorieangebote von Alexy, Habermas und Luhmann, wie der Verfasser anhand ausgewählter Beispielsfälle aufzeigt. Am Ende steht die Frage, wie es um die Geltung und Anerkennung der bundesdeutschen Rechtsordnung bestellt ist; hier werfen Modelle religiöser Rechtslegitimation, Phänomene privater Rechtsetzung und der Umgang mit der Verfassung mögliche Probleme auf.

      Geltung und Anerkennung von Recht
    • Volks- und Parlamentsgesetzgeber: Konkurrenz oder Konkordanz?

      Dokumentation eines Thüringer Verfassungsstreits

      • 215 páginas
      • 8 horas de lectura

      Der augenblickliche Siegeszug der direkten Demokratie in Deutschland wird zukünftig häufiger die Frage aufwerfen, wie das Verhältnis der beiden von der (Landes-)Verfassung vorgesehenen Gesetzgeber (Parlament und Volk) im Detail auszugestalten ist. Denn die vergleichsweise Immobilität des Volksgesetzgebers – das Verfahren braucht einigen Vorlauf und ist als solches langwierig – kann nach ersten Erfahrungen das Parlament zur „Konterlegislatur“ regelrecht einladen: Entweder wird das vom Volk beschlossene Gesetz – so geschehen in Hamburg und Schleswig-Holstein – vom Parlament kurzerhand aufgehoben, oder es ändert während des laufenden Verfahrens die Gesetze, die Gegenstand eines Volksbegehrens sind, und entzieht der direktdemokratischen Initiative so die Grundlage. Ein Thüringer Streit der letztgenannten Art wird im vorliegenden Band eingehend dokumentiert: Er enthält die Gutachten der Kollegen Hans Meyer (Berlin), Christoph Degenhart (Leipzig) und Peter M. Huber (München/Karlsruhe) sowie Einführungen von Hans Meyer und aus der Feder des Herausgebers. Diese Gutachten sind von bleibendem Interesse, obwohl oder gerade weil der Konflikt nicht vom Thüringer Verfassungsgerichtshof, sondern politisch geschlichtet wurde: Sie stellen die bislang umfangreichste und konziseste Erörterung des Verhältnisses von Volks- und Parlamentsgesetzgeber dar, das zukünftig häufiger Wissenschaft, Staatspraxis und Gerichte beschäftigen wird.

      Volks- und Parlamentsgesetzgeber: Konkurrenz oder Konkordanz?
    • 60 Jahre Grundgesetz

      • 82 páginas
      • 3 horas de lectura

      Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gilt im 60. Jahr seines Bestehens als beispiellose Erfolgsgeschichte. Vier Staatsrechtslehrer der Münsterischen Juristenfakultät fragen im vorliegenden Band aus unterschiedlichen Perspektiven, ob diese Erfolgsgeschichte Aussicht auf Fortsetzung hat. Fabian Wittreck geht aus der Sicht der Ideengeschichte den konkurrierenden Einflüssen des Christentums und der kantischen Philosophie auf das Grundgesetz und seine Interpretation nach. Bodo Pieroth analysiert den „Blockadeföderalismus“ als zentrales Defizit des Grundgesetzes und weist mögliche Wege zur Auflösung dieser Sperren. Hans D. Jarass zeichnet die Konstitutionalisierung der Rechtsordnung durch die Grundrechte nach und arbeitet die zentrale Rolle des Bundesverfassungsgerichts in diesem Prozess heraus. Christian Walter nimmt schließlich die internationale Perspektive ein und legt Genese wie Zukunftsfähigkeit des Konzepts der „offenen Staatlichkeit“ dar. Insgesamt entsteht eine Momentaufnahme der bundesdeutschen Verfassung, die bei aller Kritik auf ihre Zukunft setzt.

      60 Jahre Grundgesetz
    • Die Verwaltung der Dritten Gewalt

      • 883 páginas
      • 31 horas de lectura

      Die Verwaltung der deutschen Gerichtsbarkeit liegt traditionell in den Händen der Justizministerien des Bundes und der Länder. Dieses gewaltenverschränkende System wird zunehmend als hierarchielastig angegriffen. Ihm wird ein Konzept richterlicher Selbstverwaltung durch Justizverwaltungsräte gegenübergestellt. Fabian Wittreck weist nach, daß dieses Selbstverwaltungsmodell sowohl verfassungsrechtlich prekär als auch verfassungspolitisch verfehlt ist. Seine historische Genese wie die rechtsvergleichende Analyse weisen es als primär standespolitisches Projekt richterlicher Interessenvertretungen aus. Der Autor zeigt, daß das traditionelle System der Gerichtsverwaltung durch die Exekutive für die demokratische Legitimation der rechtsprechenden Gewalt unverzichtbar ist und plädiert deshalb für eine Revitalisierung der Dienstaufsicht. Als Grundlage dieser Thesen dient eine vollständige Bestandsaufnahme der Verwaltung der Dritten Gewalt, die sich über die Gerichte des Bundes und der Länder hinaus auch auf die europäische und internationale Gerichtsbarkeit erstreckt, die kirchlichen Gerichte nicht ausspart und der Sonderrolle der Verwaltung der Verfassungsgerichte breiten Raum widmet. In rechtsvergleichender Perspektive werden ferner die Systeme der Gerichtsverwaltung in Europa und den USA analysiert.

      Die Verwaltung der Dritten Gewalt