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Christian Winternitz

    Die Haftung des Anlageberaters für fehlerhafte Beratung
    Wertpapieraufsichtsgesetz 2007
    Der Vermögensberater
    WAG 2018
    Wertpapieraufsichtsgesetz
    • WAG 2018

      Kurzkommentar zum Wertpapieraufsichtsgesetz

      Das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) ist seit 3. Jänner 2018 in Kraft und es erfolgte damit die Umsetzung der MiFID II (Richtlinie 2014/65/EU). Auch wenn europäisches Recht immer mehr direkt Anwendung findet, bleibt das WAG 2018 in Österreich das zentrale Gesetz für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen. Aufgrund der für die Rechtsanwender besonderen praktischen Bedeutung enthält das vorliegende Werk neben dem österreichischen Gesetzestext samt Materialien und Kurzkommentierung auch die delegierte Verordnung (EU) 2017/565, die die MiFID II ergänzt und auf die das WAG 2018 in zahlreichen Bestimmungen verweist.

      WAG 2018
    • Unter der gewerblichen Vermögensberatung versteht man einerseits die umfassende Beratung in finanziellen Angelegenheiten, andererseits die Vermittlung von Krediten, Versicherungen und Veranlagungen. So ist der Vermögensberater zu einer ganzen Reihe von Beratungs- und Vermittlungsleistungen berechtigt, die wiederum eine Vielzahl von unterschiedlichen Produkten betreffen. Als Dienstleister berät der Vermögensberater somit seine Kunden über eine Vielzahl von Produkten. Nicht nur die berufsrechtlichen Abgrenzungen bergen für den Rechtsanwender immer wieder schwierige Aufgabenstellungen. Das Werk soll dem Rechtsanwender daher nicht nur die Entwicklung des Berufsbildes und der rechtlichen Rahmenbedingungen darstellen, sondern ihm den Überblick über den jeweiligen Umfang der verschiedenen Ausprägungsformen ermöglichen.

      Der Vermögensberater
    • Mit dem am 31. Juli 2007 im BGBl I 2007/60 veröffentlichten Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2007) erfolgt die Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie (MiFID) in das österreichische Recht. Das WAG 2007 sieht einerseits neue Marktteilnehmer vor und schafft außerdem völlig neue Regeln, insbesondere im Bereich der Wohlverhaltensregeln (best execution) und der organisatorischen Anforderungen für die Bereiche Compliance, Risikomanagement und interne Revision. Das vorliegende Werk enthält im ersten Teil eine kompakte Darstellung der neuen Rechtslage, die den Rechtsanwendern einen Überblick über die wichtigsten Themenbereiche gibt. Im zweiten Teil des Werkes finden Sie den Gesetzestext samt Materialien (Erläuternde Bermerkungen), im dritten Teil wurden Check-Listen für die Praxis zusammengestellt. Den Autoren, die am Gesetzesentstehungsprozess mitgewirkt haben und die in ihrer Tätigkeit als Rechtsanwälte laufend mit kapitalmarktrechtlichen Themen befasst sind, war es daran gelegen, möglichst zeitnahe nach Verlautbarung des Gesetzes den betroffenen Marktteilnehmern eine zusammenfassende und verständliche Darstellung dieser komplexen Materie zu bieten.

      Wertpapieraufsichtsgesetz 2007
    • Dieses Werk bietet eine Darstellung des anlageberaterspezifischen Schadenersatzrechts, den für den Anlageberater relevanten Pflichtenkatalog, der nach der allgemein gehaltenen Bestimmung des § 13 WAG und unter Heranziehung der einschlägigen Judikatur gegliedert wurde und einen umfassenden Überblick über die österreichische und deutsche höchstgerichtliche Judikatur zur Anlageberaterhaftung, wobei besonderer Wert auf eine kurze und verständliche Zusammenfassung der einzelnen Entscheidungen gelegt wurde. Die neue Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, die an die Stelle der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie tritt und bis 30. April 2006 in das österreichische Recht umzusetzen ist, wurde insbesondere dort berücksichtigt, wo sich Schnittstellen zwischen den neuen Richtlinienbestimmungen und der bisherigen Judikatur ergeben.

      Die Haftung des Anlageberaters für fehlerhafte Beratung