Nur wenige deutsche Architekten, die in großem Maßstab bauen, arbeiten auch Maßstab setzend. Bruno Taut, Ernst May oder Fritz Schumacher wären in diesem Zusammenhang zu nennen. In diese Reihe gehört auch Otto Steidle, der mitten in der architektonischen Wüste des Baubooms der Wirtschaftswunderzeit nach neuen Wohnformen auf demokratischer Basis suchte, die er später – modifiziert und adaptiert – in Deutschland, Italien oder China umsetzte. Es geht ihm nicht um Hightech-Bauten – nichts veraltet schneller als technische Innovationen –, vielmehr um Frei- und Zwischenräume als Angebot zur individuellen „demokratischen“ Besetzung von Räumen. Steidles Bauten folgen nicht der globalen Tendenz zu technoider Entmaterialisierung. Im Gegenteil: sie zeigen Volumen, Material und Farbe, sie lösen sich nicht auf, simulieren nicht Transparenz, sondern bilden Räume, die Alt und Neu, Öffentlich und Privat umgreifen und dennoch nicht determinieren.
Johannes Ernst Libros



Johannes Ernst erklärt durch eine Validierung der Strahlimpulsmesstechnik anhand von Parameterstudien, Vergleichen mit alternativen Messtechniken und Simulationen die auftretenden Phänomene und formuliert geeignete Maßnahmen zur Eliminierung bzw. Kompensation der Effekte, die eine Messung beeinflussen. Obwohl das Messprinzip zur Strahlimpulsanalyse trivial erscheint, zeigen sich bei früheren Auswertungen von Messwerten unerwartete Phänomene, die die Interpretation der Daten erschweren. Die Optimierungsansätze ermöglichen nun in der Anwendung eine deutliche Verbesserung der Qualität der Strahlimpulsmesswerte.
Johannes Ernst – langjährig erfahrener Landwirtschaftsrichter – hat den nun bereits in 9. Auflage erscheinenden Kommentar zum LwVG auf den neuesten Stand gebracht. Damit setzt der Agricola-Verlag eine Tradition fort, die 1954 noch von Fritz Barnstedt begründet wurde. Ernst übernahm die Kommentierung mit der 8. Auflage 2011 von dem langjährigen Bearbeiter Wilhelm Steffen und arbeitete mit jener Auflage eine ganze Reihe von neuen Gesetzen und Gesetzesänderungen in den Kommentar ein, insbesondere das FGG-Reformgesetz. Nun sind seit dem Erscheinen der 8. Auflage wiederum eine Reihe von neuen Gesetzen (insbesondere das IntErbRVG sowie GNotKG) und Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die sich auf das Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten auswirken und in der Neuauflage des Kommentars berücksichtigt werden. Vor allem aber bringt der Kommentar die Rechtsprechung und Literatur, so wie sie sich seit den grundsätzlichen Änderungen durch das FGG-RG entwickelt haben, auf den aktuellen Stand.