Abreviaturas. Prólogo. Comentario art. 21 de la ley fundamental (partidos políticos.). El derecho de partidos como un derecho de la competencia. El tribunal constitucional federal alemán como defensor de la competencia entre partidos
Neue Parteien nehmen in Demokratien eine wichtige Rolle ein, indem sie nicht ausreichend berücksichtigte gesellschaftliche Belange aufgreifen. Auf diesem Wege tragen sie zu einem Funktionieren des Parteienwettbewerbs und der Demokratie insgesamt bei – vorausgesetzt, sie stellen nicht das politische System als Ganzes infrage. In vergleichender Perspektive wird deutlich, dass sich die Anzahl neuer Parteien und ihr Erfolg über Zeit und Länder hinweg unterscheiden. Diese Varianz lässt sich auf das Verhalten bestehender Parteien ebenso zurückführen wie auf das institutionelle und rechtliche Umfeld, in dem sich Parteien bewegen. Diese Vielfalt verlangt eine interdisziplinäre Herangehensweise, die dieser Band einnimmt. Er nimmt die Faktoren in den Blick, die das Aufkommen und den Erfolg dieser Parteien prägen. Die vergleichende Perspektive ermöglicht die Untersuchung des Zusammenwirkens dieser Faktoren in unterschiedlichen Kontexten. Mit Beiträgen von: Gregor Zons; Marc Bühlmann; Martin Morlok; Sophie Schönberger; Nicole Bolleyer; Olaf Jandura; Tim Spier; Stijn van Kessel; Christoph Busch
Die Teilhabe am Herrschaftsprozess ist für demokratische Gesellschaften von zentraler Bedeutung. Staat und Gesellschaft müssen miteinander verknüpft sein, sonst gerät die Legitimation politischer Entscheidungen in Gefahr. Die politische Teilhabe – etwa in Wahlen und Parteien – ist in Deutschland aber eng an die Staatsbürgerschaft geknüpft. Ausländer im rechtlichen Sinne dürfen nicht an allen politischen Entscheidungen mitwirken. Unter den Bedingungen einer fortschreitenden europäischen Integration und einer empirisch evidenten Zuwanderungsgesellschaft stellt sich daher die Frage, wie es um die Legitimation politischer Entscheidungen und um die politisch-demokratische Repräsentation derjenigen bestellt ist, die zwar in Deutschland wohnen, aber de jure nur eingeschränkte Teilhaberechte haben. Die Beiträge diskutieren das komplexe und nicht immer spannungsfreie Verhältnis von Parteien, Demokratie und Staatsbürgerschaft in politik- und rechtswissenschaftlicher Perspektive. Mit Beiträgen von Andreas Blätte, Sebastian Bukow, Yves-Marie Doublet, Dirk Jörke, Julian Krüper, Markus Linden, Luicy Pedroza, Thomas Poguntke, Sebastian Roßner und Andreas Wüst.
Dienen politische Parteien dem Gemeinwohl oder vertreten sie nur Teil- oder Eigeninteressen? Dies war eine der Grundfragen, die auf der Tagung „Gemeinwohl und politische Parteien“ kontrovers diskutiert wurden. Der Band stellt die Erträge dar. In Hinblick auf die politischen Parteien wird die Gemeinwohlproblematik umfassend gewürdigt. Ausgangspunkt der Diskussion ist dabei der von alten Ressentiments getragene Vorwurf, die Tätigkeit der Parteien laufe dem Gemeinwohl zuwider. Die parteiengetragene Politik wird sowohl als Mitproduzent des Gemeinwohls als auch als Hindernis der Gemeinwohlrealisierung betrachtet. Nach einem Einführungsvortrag zum Begriff des Gemeinwohls, folgen ein juristischer und ein politikwissenschaftlicher Grundlagenvortrag. Im Anschluss werden spezielle Aspekte der Gemeinwohlproblematik behandelt und diskutiert. Ein weiterer Themenblock richtet den Blick auf unterschiedliche Formen der Entscheidungsfindung. Zum Abschluss wird ein Blick in andere Rechtskulturen der Gemeinwohlfindung gewagt.
Politische Parteien sind die zentralen Organisationen des politischen Prozesses, die im gesellschaftlichen Bereich wurzeln. Unter den zahlreichen politischen Akteuren nehmen sie eine Spezialrolle ein. Sie sind notwendige Bestandteile einer parlamentarischen Demokratie und tragen eine spezifische Verantwortung für den politischen Prozess und die Qualität dieses Prozesses. Wer sich mit den Parteien befasst, auch wer in einer Partei aktiv ist, der muss das Parteienrecht und seine verfassungsrechtlichen Grundlagen heranziehen. Dieses Buch gibt einen umfassenden Überblick über die Aufgaben und Funktionen der politischen Parteien und erläutert die konkrete Ausgestaltung des Parteiwesens durch das einfache Recht. Dabei wird das Parteienrecht als umfassende Materie verstanden, die das Parteiwesen im Ganzen betrachtet. Mitberücksichtigt werden u. a. das Wahlrecht und das Wahlsystem, das Parlaments- und Abgeordnetenrecht sowie die Organisationen im Umfeld der Parteien. Dabei darf auch der Blick auf die europäische Ebene nicht fehlen.