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Ralf Frassek

    Geldentschädigung bei Verletzung des sogenannten postmortalen Persönlichkeitsrecht
    Eherecht und Ehegerichtsbarkeit in der Reformationszeit
    Von der "völkischen Lebensordnung" zum Recht
    • Eherecht und Ehegerichtsbarkeit in der Reformationszeit

      Der Aufbau neuer Rechtsstrukturen im sächsischen Raum unter besonderer Berücksichtigung der Wirkungsgeschichte des Wittenberger Konsistoriums

      Ralf Frassek untersucht, welche juristischen Lösungen Kursachsen im 16. Jahrhundert fand, um das entstandene Vakuum um das Eherecht zu füllen. Als Folge der Reformation war dem Eherecht gleich in zweifacher Hinsicht der Boden entzogen: einerseits durch Luthers Ablehnung des kanonischen Rechts, andererseits durch das Verschwinden der Ehegerichtsbarkeit der Bischöfe. Der sich konstituierende Territorialstaat des 16. Jahrhunderts war gefordert, etwas Neues an die Stelle des alten Rechts und der alten Gerichtsbarkeit treten zu lassen. Die Frage nach der Zuständigkeit und das zeitweilige Nebeneinander verschiedener Entscheidungsträger führte zur Schaffung des Wittenberger Konsistoriums. Das frühe evangelische Eherecht wurde danach aus drei Rechtsquellen gespeist: aus den in den Kirchenordnungen fixierten Rechtsinhalten, aus der Gutachtertätigkeit der theologischen Autoritäten und aus der Rechtsprechung der Ehegerichte, allen voran des Wittenberger Konsistoriums.

      Eherecht und Ehegerichtsbarkeit in der Reformationszeit
    • Zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofes Ende 1999 zum postmortalen Persönlichkeitsschutz der Schauspielerin Marlene Dietrich haben bedeutende Veränderungen in diesem Rechtsbereich bewirkt. Erstmals wurden auf Grundlage des Persönlichkeitsrechts eines Verstorbenen Schadensersatzansprüche für Nachkommen oder Erben anerkannt. Diese Neuorientierung in der dogmatischen Einordnung des postmortalen Persönlichkeitsrechts und den Rechtsfolgen von Verletzungshandlungen erfordert eine vertiefte Analyse der daraus resultierenden Veränderungen. Zudem regt sie an, die Erkenntnisse für den zivilrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten und das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu untersuchen. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2001 zum postmortalen Persönlichkeitsschutz des ehemaligen Bremer Bürgermeisters Wilhelm Kaisen weist auf Defizite und neue Lösungsmöglichkeiten hin. Sie verdeutlicht, dass eine zu starke Fokussierung auf die Persönlichkeit des Verstorbenen die Interessen lebender Nachkommen vernachlässigen kann. Dies gibt Anlass, die bisherigen Entscheidungsprämissen zu überdenken und eine zivilrechtsdogmatische Neuorientierung im Rahmen des Verfassungsrechts anzuregen.

      Geldentschädigung bei Verletzung des sogenannten postmortalen Persönlichkeitsrecht