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Werner Hauser

    1 de enero de 1967
    FHG
    Aloys Henhöfer
    Gesundheitsrecht
    Kurzkommentar Fachhochschul-Studiengesetz
    Aloys Henhöfer (1789-1862): Erweckung und Erneuerung der Kirche
    Space Law Essentials. Vol.2
    • A Compact Access to Space Law§§Space Law Essentials (Vol.1 Textbook & Vol. 2 Casebook) presents the theory and practice of space law in a modern, user- oriented format. It stands apart from existing space law literature since it is the first book that§§introduces space law in a compact and comprehensible manner;§explains the legal issues that may arise during the lifecycle of a space mission;§uses - cross-references to facilitate 'diagonal reading';§shows how space law and technology intertwine;§addresses law students and space practitioners alike.

      Space Law Essentials. Vol.2
    • Dr. Werner Hauser ist FH.-Prof. für öffentliches und privates Wirtschaftsrecht und Fachbereichskoordinator für Recht an der FH JOANNEUM in Graz sowie Honorarprofessor an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt; zahlreiche Publikationen ua zum Unternehmens- und Wirtschaftsrecht sowie zum Hochschul- und Wissenschaftsrecht; umfassende Lehrtätigkeit im Fachhochschul- und Universitätsbereich. Arbeitsschwerpunkte: Wirtschaftsrecht, Bildungs-, Hochschul- und Wissenschaftsrecht.

      Kurzkommentar Fachhochschul-Studiengesetz
    • Kaum ein anderer Lebensbereich als die menschliche Gesundheit beschäftigt den Einzelnen ebenso sehr wie die kollektive Öffentlichkeit. Das vorliegende „Linde Praktiker Skriptum (LPS)“ will einen Beitrag zur Vermittlung der wesentlichsten Strukturen des für Österreich relevanten Gesundheitsrechts leisten. Gleichzeitig soll damit dem bestehenden Informationsbedarf von Studierenden und interessierten Praktikern Rechnung getragen werden.

      Gesundheitsrecht
    • „Dieses Buch bringt uns Henhöfer aufs Neue nahe. Alltägliches wird erzählt und von einmaligen Augenblicken ist die Rede. Manches erfahren wir zum ersten Mal, manches, von dem wir bislang nur eine vage Vorstellung hatten, bekommt frische Farbe aus den anschaulich dokumentierten Begegnungen und örtlichen Verhältnissen. - Werner Hauser konnte neue Quellen berücksichtigen. Er ist den Spuren Henhöfers liebevoll und in gründlicher Kleinarbeit nachgegangen. Ich habe das Buch gern gelesen, weil nicht nur große Reich-Gottes-Augenblicke lebendig erzählt werden, sondern weil auch die kleinen Details zu ihrem Recht kommen. Und auf die kommt es an, wenn wir Henhöfer und was er zu sagen hat, ins Leben und in unsere Zeit hereinholen wollen.“ Landesbischof i. R. Professor Dr. Klaus Engelhardt, Karlsruhe

      Aloys Henhöfer
    • FHG

      Fachhochschulgesetz

      Anlässlich des 30-jährigen Gesetzesjubiläums erscheint die 2. umfassend aktualisierte Auflage des Kommentars zum Fachhochschul-Recht. Das Fachhochschulgesetz (FHG) regelt als Organisations- und Rahmengesetz das österreichische Fachhochschulwesen und bietet den Akteuren großen Spielraum. In seiner 30-jährigen Geschichte hat sich das Fachhochschulwesen als vollwertiger Teil der österreichischen Hochschullandschaft etabliert und nimmt in vielen Bereichen eine Vorreiterrolle ein. Ein kompetentes Team hat alle Paragrafen des FHG sowie bedeutende Nebengesetze (HS-QSG, HSG und StudFG) wissenschaftlich kommentiert. Die Gesetzesgenese der aktuellen, konsolidierten Fassung des achtzehnmal novellierten FHG-Normtextes wird angemessen berücksichtigt. Die Kommentierung zu HS-QSG, HSG und StudFG ergänzt das Werk. Zudem wird die Brücke zur Praxis und täglichen Rechtsanwendung geschlagen. Der Kommentar ist ein unverzichtbares Werkzeug für alle im Hochschulbereich Tätigen und bietet ausführliche Analysen, Hintergründe sowie praxisorientierte Lösungsansätze. In diesem Umfang ist der Kommentar zum FHG bislang einmalig und wird als Standardwerk auf lange Zeit gelten.

      FHG
    • Bislang einmalig und ein Standardwerk auf lange Zeit Vor 24 Jahren wurde im Jahr 1993 das FHStG erlassen. Das FHStG regelt als Organisations- und Rahmengesetz das österreichische Fachhochschulwesen und überlässt den Akteuren dabei einen großen Spielraum. Das in relativer Staatsferne angesiedelte Fachhochschulwesen hat sich in den letzten 20 Jahren zum vollwertigen Teil der österreichischen Hochschullandschaft entwickelt und braucht einen Vergleich mit Universitäten und pädagogischen Hochschulen nicht zu scheuen. Im Rahmen dieses Kommentares zum FHStG hat ein kompetentes Autorenteam alle Paragraphen zum FHStG sowie zu einschlägigen Nebengesetzen (HSG 2014, HS-QSG und StudFG) auf wissenschaftlicher Basis kommentiert. Die Gesetzesgenese der aktuellen, konsolidierten Fassung des bereits mehrfach novellierten FHStG-Normtextes findet angemessene Berücksichtigung. Die Kommentierung zum HSG 2014, HS-QSG und StudFG runden das Bild des soliden Werkes ab. Daneben wird aber auch die Brücke zur Praxis und täglichen Rechtsanwendung geschlagen. Der Kommentar ist ein unverzichtbares Werkzeug für alle im Hochschulbereich tätigen Akteure und bietet für viele Fragestellungen sowohl ausführliche Analysen und Hintergründe als auch praxisorientierte Lösungsansätze. In diesem Umfang ist der vorliegende FHStG-Kommentar bislang einmalig und ein Standardwerk auf lange Zeit, das den in bereits 7. Auflage vorliegenden Kurzkommentar ergänzt.

      FHStG
    • Wohl kaum jemandem ist es bisher erspart geblieben, im täglichen Leben, sobald Geld im Spiel ist, die eine oder andere unangenehme Erfahrung zu machen: Man ärgert sich zB über ein Lockvogel-Angebot, das im Prospekt perfekt ausschaut, aber nichts mit dem Sortimentangebot im Geschäft vor Ort zu tun hat. In vielen Fällen merkt man ganz genau, dass in einer derartigen Situation etwas nicht mit rechten Dingen zugeht. Aber oft ist man ganz einfach zu perplex oder zu wenig informiert, um richtig reagieren zu können und seine Interessen entsprechend wahrnehmen zu können. Dazu kommt, dass einem meistens auch rechtliche Kniffe, die zur Bewältigung von solchen Situationen nützlich sein können, nicht geläufig sind. Diesen Defiziten soll die Fibel zumindest im Ansatz abhelfen.

      Die kleine juristische Selbstverteidigungsfibel