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Felix Baum

    Die Verjährung erbrechtlicher Ansprüche
    • 2005

      Die Arbeit untersucht die gesetzliche Regelung des § 197 Abs.1, Nr.2, 2. Alt. BGB, die erbrechtliche Ansprüche einer dreißigjährigen Verjährung unterwirft, im Kontext des neuen Verjährungsrechts. Seit Januar 2002 gilt eine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, deren Beginn von subjektiven Faktoren abhängt (§§ 195, 199 BGB). Für erbrechtliche Ansprüche ist jedoch eine Ausnahme vorgesehen, was die Frage aufwirft, welche Ansprüche darunter fallen. Die Arbeit beleuchtet die Problematik dieser Bereichsausnahme und analysiert sowohl allgemeine als auch spezifische Kritikpunkte an der neuen Rechtslage. In Anbetracht dieser Kritik wird die Auslegung der Norm nach juristischer Dogmatik untersucht. Es zeigt sich, dass eine stark einschränkende Auslegung notwendig ist, um der Systematik des neuen Verjährungsrechts gerecht zu werden. Abschließend wird empfohlen, die unglücklich kodifizierte Norm des § 197 Abs.1, Nr.2, 2. Alt. BGB ersatzlos zu streichen.

      Die Verjährung erbrechtlicher Ansprüche