Das Europäische Wirtschaftsrecht und die nationalen Wirtschaftsrechte haben während der Wirtschafts- und Währungskrise in den Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion eine Bewährungsprobe durchlaufen. Diese haben sie teilweise nur unter erheblichen ad hoc -Anpassungen und um den Preis von tiefen Einschnitten in überkommene Rechtsgrundsätze bestanden. Der vorliegende Tagungsband versammelt die Perspektive der deutschen und der griechischen Rechtswissenschaft auf diese Vorgänge. Die behandelten Themen reichen von Fragen der Währungspolitik und der Regulierung des Kreditwesens über das öffentliche Wirtschaftsrecht, das Vertrags- und Verbraucherschutzrecht, das Insolvenz- und Sanierungsrecht bis hin zu gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen sowie arbeitsrechtlichen Fragen.
Jens Hinrich Binder Libros




Der Bankenaufsicht kommt gerade nach der Finanzkrise 2008/2009 zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und Stabilität der Finanzbranche eine wichtige Bedeutung zu. Der Gesetzgeber hat mit seinen Regelungen tief in die Geschäftstätigkeit der Banken eingegriffen. Die Instrumentarien der Bankenaufsicht sind umfassend und weitläufig aufgestellt, um so den wandelnden Marktbedingungen und den internationalen Veränderungen im Bereich der Bankgeschäfte begegnen zu können. Das Handbuch bietet einen umfassenden Einblick in das komplexe Thema der Bankenaufsicht und führt in die juristischen und betriebswirtschaftlichen Regelungen der Bankenaufsicht ein. Insbesondere die einleitenden Überblicke zu Beginn eines jeden Kapitels ermöglichen dem Leser eine rasche Orientierung zur Systematik einzelner Sachprobleme. Das interdisziplinär angelegte Handbuch richtet sich an im Bankaufsichtsrecht aktive Praktiker und Wissenschaftler, insbesondere am deutschen Markt. Herausgeber und Autoren sind als Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler, Rechtsanwälte und Bankpraktiker seit Jahren mit den jeweiligen Themen intensiv vertraut.
Regulierungsinstrumente und Regulierungsstrategien im Kapitalgesellschaftsrecht
- 623 páginas
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Jens-Hinrich Binder nimmt rechtstheoretische und rechtsökonomische Aspekte zur Wirkung von Rechtsnormen auf und entwickelt sie zu Vorstudien einer Rechtsetzungslehre für das Kapitalgesellschaftsrecht. Zunächst untersucht er theoretisch, dann historisch-vergleichend die Rechtsentwicklung in Deutschland, England, Frankreich und den USA sowie deren unterschiedliche Regulierungsinstrumente und entwickelt Aussagen zu jeweils strukturimmanenten Funktionsmerkmalen. Dabei entsteht eine Art dynamisches Regulierungsmodell, das eine kontinuierliche Anpassung bestehender Regelprogramme im kooperativen Ausgleich von gesetzlicher und privater Regulierung befürwortet. Ausschlaggebend für die Verteilung der Regelungsverantwortung ist danach die Verteilung hinreichender Information über das zu regelnde Sachproblem zwischen den Ebenen der Regelsetzung und -durchsetzung; den Schlüssel für die Allokation der Regelungsverantwortung bietet die Auswahl der zur Verfügung stehenden Regulierungsinstrumente.
Bankeninsolvenzen haben in Deutschland wiederholt gesetzgeberische Reaktionen hervorgerufen, wie die Einführung von Eigenmittelstandards und einer staatlichen Bankenaufsicht mit besonderen Eingriffskompetenzen für Krisenfälle. Diese Maßnahmen wurden als Antworten auf spezifische Insolvenzfälle entwickelt. Das Insolvenzrecht der InsO wird durch aufsichtsrechtliche Sonderverfahren und Schutzmechanismen wie die Einlagensicherung ergänzt. Der Verfasser untersucht, ob die Bedeutung der Banken für die Volkswirtschaft eine privilegierte Stellung in der Insolvenz rechtfertigt. Er analysiert die Ausgestaltung und Funktionsweise der Spezialregelungen im deutschen und englischen Recht und vergleicht diese. Besondere Probleme wie die Vernetzung der Banken in Zahlungssystemen, die Behandlung von Finanzkontrakten und die Rolle von Einlagensicherungssystemen in der Insolvenz stehen im Fokus. Die aufsichtsrechtlichen Spezialverfahren werden mit dem allgemeinen Insolvenzrecht verglichen und auf ihre Effektivität geprüft. Jens-Hinrich Binder kommt zu dem Schluss, dass die weit verbreitete Auffassung, das allgemeine Insolvenzrecht sei für Bankeninsolvenzen ungeeignet, nicht überzeugt und dass punktuelle Anpassungen im allgemeinen Insolvenzrecht ausreichend sein können. Diese Erkenntnisse werden durch einen Rechtsvergleich mit England untermauert, wo ein entsprechendes Sonderverfahren nicht existiert. Die Arbeit wurde 2004 mit dem Haarmann-Hemmel