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Felix Uhlmann

    Das Legalitätsprinzip in Verwaltungsrecht und Rechtsetzungslehre
    Schweizerisches Staatshaftungsrecht
    Gute Gesetzessprache als Herausforderung für die Rechtsetzung
    Gewinnorientiertes Staatshandeln
    Verhältnismässigkeit als Grundsatz in der Rechtsetzung und Rechtsanwendung
    Der letzte Stand des Irrtums
    • Ein Mann baut Getriebe. Er wird verhaftet und in ein Lager geführt, weil er der falschen Volksgruppe angehört und am falschen Ort geblieben ist. Er denkt über sein Leben nach. Er denkt über seine Beziehungen nach. Er denkt an einen Ausbruch. Er geht seinen Weg und hält Kurs. Felix Uhlmann beschreibt in seiner Erzählung ein Niemandsland des Hasses und der Gewalt. Der Versehrtheit, aber auch der Liebe. In gnadenloser Konsequenz geht der Namenlose vorwärts. Er stellt keine Fragen, fügt sich den Befehlen mit allen Konsequenzen. Er kennt nichts anderes. Und trotzdem spürt er, dass das bisherige Leben nicht alles gewesen sein konnte. Gleichzeitig weiss er, dass es für vieles zu spät ist.

      Der letzte Stand des Irrtums
    • Verhältnismässigkeit als Grundsatz in der Rechtsetzung und Rechtsanwendung

      17. Jahrestagung des Zentrums für Rechtsetzungslehre

      Das Verhältnismässigkeitsprinzip ist ein grundlegendes rechtsstaatliches Prinzip des Verwaltungsrechts. Zusammen mit dem Grundsatz des öffentlichen Interesses bestimmt es das konkrete Handeln der Verwaltungsbehörden. Das Bundesgericht hat diesem Prinzip in einer Vielzahl von Entscheiden eine konkrete Prägung verliehen. Diese lange Geschichte sollte aber nicht zum Schluss verleiten, dass sich bezu¿glich des Verhältnismässigkeitsprinzips keine Fragen mehr stellen. In der Rechtsprechung tauchen immer wieder neue oder ungewohnte Konstellationen auf, so etwa die Bedeutung der Verhältnismässigkeit fu¿r die staatliche Leistungsverwaltung. Wenig untersucht ist auch die Bedeutung der Verhältnismässigkeit fu¿r den Gesetz- und den Verordnungsgeber. Der 9. Band des Zentrums fu¿r Rechtsetzungslehre beleuchtet das Verhältnismässigkeitsprinzip aus dem Blickwinkel des Verwaltungsrechts und der Rechtsetzungslehre. Besondere Beru¿cksichtigung finden Methoden, Verfahren und Umsetzung der Verhältnismässigkeitspru¿fung, der verhältnismässige Einsatz von Schematisierungen und anderen Regelungsinstrumenten sowie die Verhältnismässigkeit staatlicher Sanktionen.

      Verhältnismässigkeit als Grundsatz in der Rechtsetzung und Rechtsanwendung
    • Rechtsetzung ist immer auch Arbeit an der Sprache. Rechtsetzende Erlasse sollen präzise, knapp und verständlich formuliert sein. Der 8. Band des Zentrums für Rechtsetzungslehre geht der Frage nach, was diese Forderung für das Verfahren und die Technik der Rechtsetzung bedeutet. Es soll geklärt werden, welche Stellung der Arbeit an der Gesetzessprache in den verschiedenen Stadien des Gesetzgebungsverfahrens zukommt. Ausserdem wird anhand konkreter Beispiele diskutiert, wie ausgewählte Techniken der Rechtsetzung aus gesetzessprachlicher Sicht beurteilt und verbessert werden können.

      Gute Gesetzessprache als Herausforderung für die Rechtsetzung
    • Das Staatshaftungsrecht ist ein wichtiger und gleichzeitg oft vernachlässigter Bereich des Organisationsrechts von Bund und Kantonen. In der Praxis bestehen Unsicherheiten über zentrale Begriffe wie den Geltungsbereich des Staatshaftungsrechts (amtlich – gewerblich), das Mass an Fehlerhaftigkeit, welches eine Haftung des Gemeinwesens auslöst (Rechtswidrigkeit), oder den Umfang der Haftung staatlicher, halbstaatlicher und privater Organisationen, die ebenfalls dem Staatshaftungsrecht unterstehen. Diese Monografie untersucht und vergleicht die Rechtsgrundlagen und die Praxis von Bund und Kantonen. Das Staatshaftungsrecht wird auch in seinen rechtsstaatlichen und internationalen Bezügen (Staatenimmunität) beleuchtet. Ausführlich behandelt werden prozessuale Fragen. Praxisübersichten und Schemen erleichtern den Zugang. Das Buch richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichte, der Verwaltung, der Advokatur und der Universitäten sowie an Studierende.

      Schweizerisches Staatshaftungsrecht
    • Das Legalitätsprinzip ist ein Schlüsselprinzip des Rechtsstaates. Es ist für Rechtsanwendung und Rechtsetzung gleichermassen wichtig. Gesetz- und Verordnungsgeber stehen vor der schwierigen Aufgabe, eine Rechtsregel auf der richtigen Stufe (Gesetz, Verordnung) in –hinreichender Bestimmtheit zu erlassen. Tun sie dies nicht, besteht das Risiko einer gerichtlichen Aufhebung und einer daraus entstehenden, allenfalls empfindlichen Regelungslücke. Wird dagegen auf zu hoher Stufe zu dicht normiert, besteht die Gefahr einer unflexiblen Regelung, die in raschen Abständen revidiert werden muss. Der 7. Band des ZfR beleuchtet das Legalitätsprinzip aus dem Blickwinkel der Wissenschaft sowie der Gerichts- und der Rechtsetzungspraxis. Besondere Berücksichtigung finden typische Problemfelder wie staatliche Ausgaben, Sanktionen, Gebühren, Verwaltungsorganisation sowie die sprachliche Umsetzung.

      Das Legalitätsprinzip in Verwaltungsrecht und Rechtsetzungslehre
    • Private Normen und staatliches Recht

      14. Jahrestagung des Zentrums für Rechtsetzungslehre

      Die Mitwirkung privater Akteure an der staatlichen Rechtsetzung ist im modernen Steuerungsstaat nicht mehr wegzudenken. Private schaffen durch Regelwerke und Standardisierungen eine beträchtliche Anzahl von Normen. Der Staat fördert und übernimmt diese Normierungen. Die 14. Tagung des Zentrums für Rechtsetzungslehre hat sich dieser dynamischen Thematik gewidmet und die Möglichkeiten und Grenzen der Rechtsetzung durch Private untersucht. Der vorliegende Tagungsband enthält die Referate sowie die Zusammenfassungen der Diskussionen in den Workshops.

      Private Normen und staatliches Recht
    • Evaluation der Bundesrechtspflege

      Zusammenfassung Studie 'Wirksamkeit der neuen Bundesrechtspflege' und 'Studie Rechtsschutzlücken'

      Die neue Bundesrechtspflege ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten. In Erfüllung des Postulats Pfisterer vom 21. Juni 2007 hat der Bundesrat zwei externe Arbeitsgruppen mit einer Evaluation beauftragt. Eine Arbeitsgemeinschaft, an der das Kompetenzzentrum für Public Management (kpm) der Universität Bern, Interface Politikstudien und die Universität Zürich beteiligt waren, erstellte eine umfassende Wirksamkeitsstudie. Ergänzend dazu untersuchte ein Projektteam der Universität Zürich, ob und gegebenenfalls in welchen Bereichen nach der Revision der Bundesrechtspflege noch Rechtsschutzlücken bestehen. Der vorliegende Band des ZfR enthält eine Zusammenfassung der ersten Studie sowie den Volltext der zweiten. Aufgenommen wurden auch der im Bundesblatt publizierte Bericht des Bundesrates sowie eine Stellungnahme des Bundesgerichts.

      Evaluation der Bundesrechtspflege
    • Die Rechtsetzungs- und Verwaltungstätigkeit in den Kantonen ist stark durch das übergeordnete Bundesrecht geprägt. Umgekehrt sind die Kantone für den Bund meist die zentralen Ansprechpartner beim Erlass und bei der Umsetzung von Bundesrecht. Dieses wichtige Mehrebenenverhältnis der Rechtsetzung verursacht sowohl in theoretischer wie auch in praktischer Hinsicht Schwierigkeiten. Die 12. Jahrestagung des Zentrums für Rechtsetzungslehre hat sich unter dem Titel & apos; Die Rolle von Bund und Kantonen beim Erlass und bei der Umsetzung von Bundesrecht& apos; einiger dieser Problemstellungen angenommen. Der vorliegende Band präsentiert die Ergebnisse der Tagung.

      Die Rolle von Bund und Kantonen beim Erlass und bei der Umsetzung von Bundesrecht
    • Rechtsetzung und Verfassungsgebung

      Kolloquium zu Ehren von Professor Kurt Eichenberger

      Am 15. Juni 2012 fand in Zu? rich ein wissenschaftliches Kolloquium zu Ehren von Prof. Kurt Eichenberger statt, der am na? chsten Tag 90 Jahre alt geworden wa? re. Im Zentrum standen die Themen Rechtsetzung und Verfassungsgebung, mit welchen ein wesentlicher Teil des akademischen Wirkens von Kurt Eichenberger umschrieben werden kann. Ziel des Kolloquiums war einerseits ein Ru? ckblick auf das Wirken Eichenbergers. Andererseits sollten seine Erkenntnisse aber auch einen kritischen Blick auf die Gegenwart erlauben. Hauptinhalt des Tagungsbandes bilden die Beitra? ge von Prof. Dr. Benjamin Schindler sowie PD Dr. Stefan Vogel. Ihre Referate haben Anlass zu angeregten Diskussionen gegeben, deren Ergebnisse ebenfalls Eingang in den Tagungsband gefunden haben. Weiter liegt dem Band eine CD mit einer Rede Eichenbergers zur Frage der U? berforderung des Parlaments bei.

      Rechtsetzung und Verfassungsgebung