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Felix Maultzsch

    Zivilrechtliche Aufopferungsansprüche und faktische Duldungszwänge
    Streitentscheidung und Normbildung durch den Zivilprozess
    Fuchs oder Igel? - Fall und System in Recht und Wissenschaft
    • Fuchs oder Igel? - Fall und System in Recht und Wissenschaft

      Symposium zum 70. Geburtstag von Günter Hager

      Am 20. September 2013 fand zu Ehren des 70. Geburtstags von Prof. Dr. Günter Hager an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ein Symposium unter dem Titel „Fuchs oder Igel? – Fall und System in Recht und Wissenschaft“ statt. In Anlehnung an das Versfragment des Dichters Archilochos, „Der Fuchs weiß viele Dinge, aber der Igel weiß ein großes Ding.“, ging die Veranstaltung der Frage nach, in welchem Verhältnis das Falldenken – gleichsam verkörpert durch den Fuchs – und das Systemdenken – gleichsam verkörpert durch den Igel – in Recht und Wissenschaft stehen. Dieser Band dokumentiert die auf dem Symposium gehaltenen Referate, die sich dem Thema anhand ausgewählter Facetten näherten, sowie die Diskussionen zu den Beiträgen. Mit Beiträgen von: Hans-Joachim Behrendt, Alexander Bruns, Detlef Liebs, Felix Maultzsch, Roland Mertelsmann, Erich Schanze, Eberhard Schockenhoff

      Fuchs oder Igel? - Fall und System in Recht und Wissenschaft
    • Streitentscheidung und Normbildung durch den Zivilprozess

      Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum deutschen, englischen und US-amerikanischen Recht

      • 492 páginas
      • 18 horas de lectura

      Die richterliche Normbildung wird zunehmend wichtiger in der höchstrichterlichen Tätigkeit, was die Frage aufwirft, wie sie mit der Entscheidung des jeweiligen Rechtsstreits verknüpft ist. Ist der konkrete Fall der zentrale Punkt, von dem aus allgemeinere Rückschlüsse gezogen werden, oder dient er lediglich als Anlass für eine abstrakte Normbildung? Felix Maultzsch untersucht diese Fragestellung in einer rechtsvergleichenden Analyse des deutschen, englischen und US-amerikanischen Rechts, orientiert am prozessual-institutionellen Rahmen der richterlichen Tätigkeit. Er beleuchtet das Verhältnis zwischen Streitentscheidung und Normbildung aus entwicklungsgeschichtlicher und rechtstheoretischer Sicht und behandelt konkrete prozessuale Anwendungsbeispiele. Dabei zeigt sich auf höchstrichterlicher Ebene eine Tendenz, dass die Normbildung zunehmend an Eigenwert gewinnt und sich von der Streitentscheidung löst. Maultzsch plädiert jedoch für eine Rückbesinnung auf das klassische Modell, in dem der konkrete Fall das Zentrum der richterlichen Tätigkeit darstellt und die Rechtsschöpfung leitet. Dieser Ansatz hebt die Stärken der richterlichen Entscheidungsfindung hervor und fördert langfristig eine nachhaltigere Normbildung.

      Streitentscheidung und Normbildung durch den Zivilprozess
    • Zivilrechtliche Aufopferungsansprüche wie die §§ 904 Satz 2, 906 Abs. 2 Satz 2 BGB waren lange Zeit wenig beachtet. Dies änderte sich, als diese Normen in Verbindung mit öffentlich-rechtlichen Rechtsfortbildungen genutzt wurden, um eine verschuldensunabhängige Haftung im Privatrecht zu begründen. Diese Perspektive besagt, dass eine Entschädigung nach Aufopferungsgrundsätzen auch bei rechtswidrigen Eingriffen in Eigentumsrechte erforderlich ist, die de iure nicht abwehrbar sind, was als „faktische Duldungszwänge“ bezeichnet wird. Die vorliegende Arbeit kritisiert die Anwendbarkeit zivilrechtlicher Aufopferungsansprüche auf solche Duldungszwänge. Im ersten Teil wird untersucht, wie diese Rechtsfortbildung mit den Wertungen der negatorischen Ansprüche, des Deliktsrechts, des Bereicherungsrechts und der Gefährdungshaftung vereinbar ist. Der zweite Teil beleuchtet, warum die Beschränkung zivilrechtlicher Aufopferungsansprüche auf duldungspflichtige Einwirkungen dem Grundgedanken der Eigentumsaufopferung entspricht. Eine rechtsökonomische Analyse zeigt, dass das Institut der Eigentumsaufopferung dort an die Stelle beiderseitig vorteilhafter Austauschverträge tritt, wo diese aufgrund eines Marktversagens nicht möglich sind. Dieser Gedanke gilt ausschließlich für duldungspflichtige Einwirkungen.

      Zivilrechtliche Aufopferungsansprüche und faktische Duldungszwänge