Die Jahrestagung 2013 thematisierte „Konfliktvermeidung in Familienunternehmen“. Prof. Wenckstern hinterfragt Güterstandsklauseln und entwickelt eine milde Alternative. Prof. Erker betont die Rolle von Beiräten zur Konfliktlösung, während Prof. Verse Wege aufzeigt, wie Satzungsgestaltung die Interessen von Minderheitsgesellschaftern schützt.
Dirk A. Verse Libros




Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis gehört noch immer zu den umstrittensten Gebieten des deutschen Bürgerlichen Rechts. Dirk A. Verse beschäftigt sich dabei mit dem Teilbereich des Verwendungsersatzes (§§ 994ff. BGB). Anlaß seiner Untersuchung sind Probleme in der gegenwärtigen Praxis, die bei der Anwendung dieser Vorschriften immer wieder auftauchen. Welchen Sinn und welche Berechtigung hat der Teilbereich des Verwendungsersatzes? Diese Frage stellt sich insbesondere vor dem Hintergrund, daß bereits das Bereicherungsrecht Ausgleich für Verwendungen gewährt und zum Beispiel die französische und englische Rechtsordnung es im wesentlichen bei dieser bereicherungsrechtlichen Regelung belassen haben. Bei der historisch-rechtsvergleichenden Analyse zeigt Dirk A. Verse, daß es sich bei dem Teilbereich des Verwendungsersatzes um ein Relikt aus dem römischen Recht handelt, in dem es noch kein allgemeines Bereicherungsrecht gab. In ein modernes allgemeines Bereicherungsrecht lassen sich die römischen Regeln jedoch nicht mehr reibungsfrei einfügen. Dirk A. Verse zieht hieraus Folgerungen de lege ferenda, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung einer einheitlichen europäischen Privatrechtskodifikation. Zugleich bemüht er sich, de lege lata die Widersprüche zwischen Eigentümer-Besitzer-Verhältnis und Bereicherungsrecht zu minimieren. Damit leistet er gleichermaßen einen Beitrag zum geltenden deutschen Recht sowie zur europäischen Rechtsvergleichung und zur Rechtsgeschichte.
Der Gleichbehandlungsgrundsatz im Recht der Kapitalgesellschaften
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Der gesellschaftsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass jedes Mitglied einer Gesellschaft unter gleichen Voraussetzungen ebenso zu behandeln ist wie die übrigen Mitglieder, sei es bei der Gewinnausschüttung, beim Bezug neuer Anteile oder bei der Wahrnehmung von Informationsrechten. Er zählt seit langem zu den grundlegenden Prinzipien des deutschen und - seit seiner Kodifizierung in Art. 42 der Kapitalrichtlinie - auch des europäischen Gesellschaftsrechts. Gleichwohl ist er in den letzten Jahrzehnten hierzulande kaum näher untersucht worden. Dirk A. Verse gelangt zu einer Konkretisierung von Normzweck, Inhalt und Rechtsfolgen des Gleichbehandlungsgebots. Dabei greift er auch auf die Erfahrungen anderer europäischer Rechtsordnungen zurück.