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Thomas Riehm

    Abwägungsentscheidungen in der praktischen Rechtsanwendung
    Der Grundsatz der Naturalerfüllung
    Examinatorium BGB, allgemeiner Teil
    Digitalisierung und Zivilverfahren
    • Die Digitalisierung hat Zivilverfahren fundamental verändert. Das Handbuch behandelt alle im Zivilverfahren relevanten Themen der Digitalisierung und soll Richter/Richterinnen und Anwälte/Anwältinnen in die Lage versetzen, die digitalen Möglichkeiten der zivilrechtlichen Verfahrensführung zu kennen und richtig zu nutzen sowie die rechtswissenschaftliche und technische Entwicklung auf dem Gebiet der Digitalisierung aufzeigen.

      Digitalisierung und Zivilverfahren
    • Das Examinatorium behandelt den Allgemeinen Teil des BGB einschließlich seiner Bezüge zu den übrigen Büchern des BGB und den sog. zivilrechtlichen Nebengebieten. Der examensrelevante Stoff wird vertieft und umfassend, aber in knapper Form entlang des Prüfungsaufbaus in der gutachterlichen Falllösung dargestellt. 44 Wiederholungs- und Vertiefungsfälle mit vollständigen Lösungsskizzen erleichtern die Anwendung des Gelernten. Behandelt werden insbesondere: Rechtssubjekte und Rechtsobjekte Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen Geschäftsfähigkeit und Willensmängel Stellvertretungsrecht Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Zivilrechtlicher Diskriminierungsschutz (AGG) Fristberechnung und Verjährung Das Werk wendet sich vorrangig an fortgeschrittene Studierende im Hauptstudium sowie zur Vorbereitung auf die erste und zweite juristische Staatsprüfung.

      Examinatorium BGB, allgemeiner Teil
    • Der „Grundsatz der Naturalerfüllung“ fordert, dass (vertragliche oder gesetzliche) Leistungspflichten „in Natur“ zu erfüllen sind, also etwa durch Übereignung einer Sache oder Herstellung eines Werkes, nicht dagegen durch eine bloße Geldzahlung. So selbstverständlich dieser Grundsatz aus deutscher Sicht scheinen mag, so wenig ist er dies in historisch-vergleichender Hinsicht; insbesondere das common law sieht die specific performance als Ausnahme an. Im Rahmen der europäischen Privatrechtvereinheitlichung stellt diese Diskrepanz in einer so fundamentalen Frage ein erhebliches Hindernis dar; selbst im UN-Kaufrecht konnte ein Kompromiss nur durch das Aussparen einer entsprechenden Regelung gefunden werden (Art. 28 CISG). Thomas Riehm untersucht Ansprüche auf Naturalerfüllung und deren Grenzen, d. h. die Übergangstatbestände auf Schadensersatz statt der Leistung in rechtsdogmatischer, aber auch ökonomischer, rechtshistorischer und rechtsvergleichender Perspektive. Er behandelt ausführlich das deutsche Leistungsstörungsrecht, will aber auch Impulse für die Europäische Privatrechtsvereinheitlichung geben.

      Der Grundsatz der Naturalerfüllung
    • Die Abwägung gehört zu den wichtigsten Erscheinungsformen juristischen Denkens. Sie prägt den Vorgang der Rechtsanwendung auf allen Stufen, von der rechtlichen Argumentation über die Beweiswürdigung bis hin zur „Abwägung aller Umstände des Einzelfalls“ bei der Subsumtion, der Strafzumessung oder beim Ermessen. Die Dissertation untersucht die übergreifende Struktur dieser Argumentationsform und vertieft dabei u. a. Fragen der Abwägungslast (Beweislast) und des Abwägungsmaßes (Beweismaß). Aus dieser Analyse zieht sie Schlussfolgerungen für die Möglichkeiten und Grenzen einer Richtigkeitskontrolle von Abwägungen und damit letztlich aller rechtlichen Entscheidungen. Die Arbeit richtet sich an Wissenschaftler und Praktiker im Zivilrecht, öffentlichen Recht und Strafrecht.

      Abwägungsentscheidungen in der praktischen Rechtsanwendung