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Susanne Offermann Burckart

    Fachanwalt werden und bleiben
    Stolperfallen im Berufsrecht der Rechtsanwälte
    Vermögensverfügungen Dritter im Betrugstatbestand
    Anwaltsrecht in der Praxis
    • Zum Werk Diese Neuerscheinung bietet einen Überblick zu den wichtigsten berufs- und vergütungsrechtlichen Themen, mit denen sich Anwälte in ihrer Praxis auseinandersetzen müssen. Das Werk bietet eine kompakte und praxisorientierte Alternative zur eher wissenschaftlich orientierten, berufsrechtlichen Literatur. Die Autoren erläutern die gängigsten berufsrechtlichen Fragen verständlich und mit Blick für die Berufspraxis. Vorteile auf einen Blick - die wichtigsten berufsrechtlichen Fragestellungen - knappe und präzise Erläuterung - Wettbewerbsvorteil durch Kenntnis des BerufsrechtsInhalt - Kanzlei und Zweigstelle - Kanzleikauf, -miete und -pacht, Leasing - Berufliche Zusammenarbeit - Mandatsannahme und -beendigung - die wichtigsten gebührenrechtlichen Fragestellungen - Vergütungsvereinbarungen - Buchhaltung, Gewinnermittlung, Steuern - Geldwäschegesetz - Fachanwaltschaften - Rechtsanwälte mit Zweitberuf/Syndikusanwälte - Interessenkollision/Tätigkeitsverbot Zu den Autoren Frau Dr. Susanne Offermann-Burckart (Hrsg.) kennt als Rechtsanwältin und Hauptgeschäftsführerin der RAK Düsseldorf die typischen berufsrechtlichen Fragestellungen in der Praxis. Neben ihr konnte ein hochkarätiges Autorenteam mit absoluten Kennern der jeweiligen Materie gewonnen werden. Zielgruppe Für Rechtsanwälte und Referendare.

      Anwaltsrecht in der Praxis
    • Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Problematik der nach ganz h. M. möglichen Personenverschiedenheit von Getäuschtem und Geschädigtem beim Betrug und der äußerst umstrittenen Frage, welche Personen unter welchen Voraussetzungen i. S. von § 263 StGB über fremdes Vermögen verfügen können. Dabei werden sowohl der Dreiecksbetrug in bezug auf Sachen, bei dem es vor allem um die Abgrenzung zum Diebstahl in mittelbarer Täterschaft geht, als auch - an Hand einiger charakteristischer Fallgruppen - der Dreiecksbetrug in bezug auf Forderungen und Rechte untersucht. Die Verfasserin setzt sich intensiv mit den in Rechtsprechung und Lehre vertretenen Auffassungen (insbesondere mit der »Befugnis-« oder »Ermächtigungstheorie«, der »Lehre von der tatsächlichen Nähe« oder »der tatsächlichen Einwirkungsmöglichkeit« und der »Lagertheorie«) auseinander und lehnt diese im einzelnen als zu eng, zu weit oder zu unbestimmt ab. Unter Berücksichtigung der systematischen Einordnung von § 263 StGB in das Gefüge der Vermögensdelikte und durch den Vergleich von Fällen eines möglichen Dreiecksbetrugs mit den ähnlich gelagerten zivilrechtlichen Konstellationen des Erwerbs vom Nichtberechtigten und der Geschäftsführung ohne Auftrag wird sodann eine ganz neue Formel entwickelt, mit deren Hilfe sich sachgerecht ermitteln läßt, wann das vermögensschädigende, täuschungsbedingte Verhalten Dritter eine Vermögensverfügung darstellt.

      Vermögensverfügungen Dritter im Betrugstatbestand
    • Das Verhältnis des Rechtsanwalts zu seinem Berufsrecht ähnelt dem des Autofahrers zur StVO. Wer sich im Verkehr bewegen will, muss kein Verkehrsrechtler sein, aber wissen, wann rechts vor links gilt, und wie man sich in einem Baustellenbereich auf der Autobahn verhält. Ebenso sollte der Rechtsanwalt wissen, woran man eine Interessenkollision erkennt, wo die Schweigepflicht anfängt und endet, an welchen Zustellungen der Anwalt mitwirken muss und an welchen er nicht mitwirken darf, ob es Ausnahmen vom Verbot der Umgehung des Gegenanwalts gibt und manches andere mehr. Darüber hinaus ist es gerade für Berufseinsteiger wichtig, Näheres über den Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung und darüber zu erfahren, ob man sich auch ohne Fachanwaltstitel “Spezialist” nennen darf. Über alle diese Fragen, über die vielen Neuerungen, die Gesetzgeber und Satzungsversammlung an BRAO und BORA bereits vorgenommen und noch “in petto” haben, und über die regen (nicht immer ganz vorhersehbaren) Aktivitäten der Rechtsprechung informiert das vorliegende Buch. Es richtet sich an alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich auf dem Terrain des Berufsrechts sicher bewegen wollen, ohne dicke Kommentare oder Lehrbücher zu wälzen.

      Stolperfallen im Berufsrecht der Rechtsanwälte