Lars Renner Libros



Flexibilität ist für viele Unternehmen ein entscheidender Erfolgsfaktor geworden. Die Schaffung von Flexibilität ist daher ein zentrales Ziel bei der Gestaltung der Arbeitsorganisation, insbesondere in Bezug auf Arbeitsinhalt und Arbeitszeit. Die vorliegende Arbeit untersucht, inwieweit eine Individualisierung von Arbeitsinhalten und Arbeitszeiten zur Steigerung der Flexibilität beitragen kann. Sie identifiziert die notwendigen Flexibilitätsdimensionen (Handlungsspielraum, Handlungsschnelligkeit, Handlungsbereitschaft, zweckentsprechende Selektion, problemadäquate Informationsversorgung) und beschreibt die wesentlichen Punkte der Individualisierung (Variation, Selektion, Adaption). Praktische Beispiele verdeutlichen das theoretische Konzept. Die Analyse zeigt, dass eine Individualisierung der Arbeitsorganisation die Flexibilität auf allen Unternehmensebenen erhöht. Sie schafft signifikante Flexibilitätspotenziale und sorgt dafür, dass diese zielgerichtet von den Akteuren genutzt werden. Somit erfüllt die Individualisierung ein wichtiges Unternehmensziel. Zudem berücksichtigt sie die Interessen der Mitarbeiter und kann als integrierendes Leitbild für die Gestaltung der Arbeitsorganisation dienen. Die Arbeit erläutert auch, unter welchen Bedingungen Flexibilitätswirkungen zu erwarten sind und gibt Hinweise zur optimalen Gestaltung von Arbeitsinhalt, Arbeitszeit und angrenzenden Teilsystemen des Personalmanagements, um maximale F
Der durch den Europäischen Gerichtshof eröffnete gesellschaftsrechtliche „Wettbewerb der Rechtsordnungen“ hat zu einem Anstieg ausländischer Gesellschaften im inländischen Rechtsverkehr geführt. Inländer nutzen die Möglichkeit, den Gründungsvorschriften für deutsche Kapitalgesellschaften zu entgehen, indem sie im Ausland eine Gesellschaft gründen, insbesondere die englische Limited, die als kostengünstig und einfach gilt. Die Studie untersucht den Marktaustritt ausländischer Gesellschaften, die inländisch tätig sind. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist das Geschäftsführungsorgan einer nach deutschem Recht gegründeten Kapitalgesellschaft verpflichtet, Insolvenzantrag zu stellen, während eine solche Pflicht im englischen Recht nicht existiert. Der Rechtsvergleich beleuchtet die unterschiedlichen Regelungen zur Insolvenzverschleppung durch das Geschäftsführungsorgan. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Begriff der faktischen Geschäftsführung und den Pflichten des faktischen Geschäftsführers. Zudem werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen bei Insolvenzverschleppung untersucht. Der zweite Abschnitt behandelt die internationale Zuständigkeit der Gerichte für Klagen wegen Insolvenzverschleppung und grenzt die Anwendungsbereiche der EuGVVO und der EuInsVO ab. Abschließend erfolgt eine kollisionsrechtliche Betrachtung der Insolvenzverschleppungshaftung, einschließlich der Frage, ob das Geschäftsführungsorgan einer ausländ