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Bijan Fateh Moghadam

    Die Einwilligung in die Lebendorganspende
    Die religiös-weltanschauliche Neutralität des Strafrechts
    Säkulare Tabus
    • »Die Würde des Menschen ist unantastbar«, proklamiert der erste Artikel des Grundgesetzes und richtet damit gleich zu Beginn der Verfassung ein Tabu auf. Doch als rhetorische Figur religiöser Natur taugt das Tabu in der säkularen Moderne kaum mehr zur Begründung allgemeiner Normen. Gleichwohl ist zu beobachten, dass sich in Zeiten gesellschaftlicher Verunsicherungen und moralischer Herausforderungen durch Terrorismus und Krisen religiöse Argumentationsmuster als Grundlage gemeinsamer Werte zunehmender Beliebtheit erfreuen und so zu einer eigentümlichen Selbstverzauberung der politischen Debatte führen. Doch die Verklärung hat fatale Konsequenzen: Die vermeintlich geheiligte Menschenwürde entpuppt sich als Leerformel und Exklusionsmittel, die dem Zugriff politischer Interessen ausgeliefert ist, solange sie der Begründung entzogen bleibt.

      Säkulare Tabus
    • Die spezifischen Bedingungen religiös-weltanschaulicher Pluralität zu Beginn des 21. Jahrhunderts stellen die Strafrechtswissenschaft vor neue Herausforderungen. In seiner grundlagenorientierten Neubestimmung des Verhältnisses von Strafrecht und Religion entwickelt Bijan Fateh-Moghadam die religiös-weltanschauliche Neutralität als einen Grundlagenbegriff des Strafrechts. Im Wege einer am Neutralitätsgrundsatz ausgerichteten Rekonstruktion der Diskussionen über den materiellen Verbrechensbegriff, den Zweck der Strafe und die Anerkennung von religiösen Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen werden dabei die Konturen eines allgemeinen Teils des Religionsstrafrechts sichtbar. Darauf aufbauend kann das Strafrecht konkrete Folgeprobleme religiöser Pluralisierung wie die strafrechtliche Bewertung der Knabenbeschneidung, die Legitimität von „Burka-Verboten“ oder die Reichweite von Geistlichenprivilegien im Strafverfahren theoretisch kontrolliert lösen, ohne sich selbst religiös-weltanschaulich zu positionieren.

      Die religiös-weltanschauliche Neutralität des Strafrechts
    • Die Einwilligung in die Lebendorganspende

      Die Entfaltung des Paternalismusproblems im Horizont differenter Rechtsordnungen am Beispiel Deutschlands und Englands

      Die vergleichende Untersuchung der Einwilligungsdogmatik im deutschen und im englischen Strafrecht zeigt, dass die Praxis der Lebendorganspende auf differente rechtliche Rahmenbedingungen stößt. Während die körperliche Selbstverfügungsfreiheit im deutschen Recht verfassungsrechtlich garantiert ist, gilt im englischen Recht der Grundsatz der Unwirksamkeit der Einwilligung in die Körperverletzung. Für Wissenschaftler und Praktiker im Medizinrecht, im Strafrecht und der Rechtsvergleichung.

      Die Einwilligung in die Lebendorganspende