Die überlange Dauer der Gerichtsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof ist eine Schwäche der Gemeinschaftsrechtsordnung, die zahlreiche Beschleunigungsvorschläge hervorgebracht hat. Diese müssen jedoch hinsichtlich ihrer rechtlichen und zweckmäßigen Umsetzbarkeit bewertet werden. Die rechtlichen Grenzen einer Änderung des Gemeinschaftsprozessrechts sind zu beachten, da die Richtigkeit der Entscheidungen gleichwertig zur Rechtzeitigkeit ist. Zudem sind die Interdependenzen des Rechtsbehelfssystems von Bedeutung, da Reformen an anderer Stelle zusätzlichen Aufwand verursachen könnten. Marco Ottaviano trägt zur Reformdebatte bei, indem er die Recht- und Zweckmäßigkeit bestehender Reformvorschläge umfassend analysiert und eigene Ideen einbringt. Der gemeinschaftsrechtliche Anspruch auf rechtzeitigen Rechtsschutz, bekräftigt durch Art. 47 Absatz 2 GRCh, dient als dogmatischer Anknüpfungspunkt. Der Autor erläutert den Inhalt dieses Anspruchs und untersucht, welche Maßnahmen von Gemeinschaftsgesetzgeber, Gemeinschaftsgerichten und Mitgliedstaaten ergriffen werden sollten, um ihren Verpflichtungen gerecht zu werden. Dabei werden die Einführung präventiver Rechtsbehelfe wie „Untätigkeitsbeschwerde“ und „Rechtsbehelf gegen Vorlageentscheidung“ sowie mögliche rechtliche Folgen von Anspruchsverletzungen erörtert, gefolgt von konkreten Verbesserungsvorschlägen.
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