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Klaus Oppenborn

    Verhandlungen und Verjährung
    • Klaus Oppenborn analysiert eine zentrale Änderung im neuen Verjährungsrecht: die Hemmung der Verjährung gemäß § 203 BGB. Im ersten Kapitel werden grundlegende Fragen erörtert, wie die Legitimität der Hemmung bei Verhandlungen und die Rechtfertigung eines entsprechenden Hemmungstatbestands in verschiedenen Verjährungssystemen. Die Vorgängernormen des § 203 BGB werden umfassend beleuchtet, ebenso der Rechtsmissbrauch, wenn Parteien in die Verjährung verhandeln. Das zweite Kapitel fokussiert die Regelung des § 203 BGB, beginnend mit einer kritischen Untersuchung des Gesetzgebungsverfahrens und der unterschiedlichen Entwürfe. Es werden praxisrelevante Themen behandelt, darunter der sachliche Anwendungsbereich der Norm und die Konkretisierung des Begriffs „Verhandlungen“. Zudem werden Kriterien für den Beginn und das Ende der Hemmung aufgezeigt, die Möglichkeit der Zusammenfassung von Verhandlungsabschnitten sowie die Auswirkungen der Hemmung in Verbindung mit anderen Hemmungs- und Neubeginnstatbeständen. Die Frage, ob § 203 BGB als adäquate Nachfolgenorm der früheren Hemmungstatbestände gilt, wird behandelt, ebenso die Anwendbarkeit allgemeiner Rechtsgeschäftslehre auf Verhandlungserklärungen und deren Anfechtbarkeit. Abschließend wird erörtert, ob § 203 BGB vertraglichen Modifikationen zugänglich ist.

      Verhandlungen und Verjährung