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Daniel Effer Uhe

    Psychologie für Juristen
    Die Bindungswirkung von Präjudizien
    Die Wirkung der condicio im römischen Recht
    Richterliche Rechtsfortbildung und kodifiziertes Richterrecht
    Die Parteivernehmung
    Einheit der Prozessrechtswissenschaft?
    • Am Puls der Zeit Der Band dokumentiert die Beiträge der Tagung Junger Prozessrechtswissenschaftler am 18./19. September 2015 in Köln zum Generalthema »Einheit der Prozessrechtswissenschaft?« und gibt wichtige Impulse für die Fortentwicklung des Prozessrechts in Deutschland.

      Einheit der Prozessrechtswissenschaft?
    • Die Parteivernehmung

      Überlegungen zu einer verstärkten Nutzbarmachung von § 448 ZPO

      Die herrschende Meinung lasst eine Parteivernehmung von Amts wegen im Zivilprozess nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen zu, die sich aus dem Gesetzeswortlaut nicht ohne weiteres herauslesen lassen und in der Praxis zu zahlreichen Wertungswiderspruchen fuhren. Zur Begrundung wird darauf verwiesen, dass der historische Gesetzgeber bei Schaffung der Vorschrift die Voraussetzungen des richterlichen Parteieids beibehalten wollte, den die Parteivernehmung 1933 abgelost hat, und dass die einschrankenden Voraussetzungen (Subsidiaritat, Anfangswahrscheinlichkeit, voraussichtlicher Uberzeugungswert) schon fur den Parteieid gegolten hatten. Diese Annahme wird in dieser Untersuchung mit dem Ergebnis hinterfragt, dass sich allenfalls eine weniger weitgehend verstandene Subsidiaritat tatsachlich historisch begrunden lasst. Gleichzeitig wird dargestellt, welche Friktionen sich aus der herrschenden Meinung ergeben, und fur eine verstarkte Anwendung der Parteivernehmung in der Praxis pladiert.

      Die Parteivernehmung
    • Am Puls der Zeit Der wissenschaftliche Nachwuchs des gesamten deutschsprachigen Raumes nutzte die»Tagung der Gesellschaft Junger Zivilrechtswissenschaftler e. V.« vom 10.–13. September 2014 in Köln zum Gedankenaustausch. Der Tagungsband dokumentiert die Beiträge zum Generalthema »Richterliche Rechtsfortbildung und kodifiziertes Richterrecht« und gibt wichtige Impulse für die Fortentwicklung des Zivilrechts in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

      Richterliche Rechtsfortbildung und kodifiziertes Richterrecht
    • Die Wirkung der condicio im römischen Recht

      • 161 páginas
      • 6 horas de lectura

      Viele Quellen zum römischen Privatrecht betreffen bedingte Rechtsgeschäfte. Für die Interpretation dieser Quellen ist oftmals entscheidend, welche Bedingungskonzeption der Jurist vertritt: So besteht zum einen theoretisch die Möglichkeit der Bedingtheit des Rechtsakts, zum anderen ist auch die Bedingtheit nur der Rechtswirkungen denkbar. Es zeigt sich, dass sich zwar spätestens in hochklassischer Zeit die Bedingtheit des Rechtsakts allgemein durchsetzte, vorher aber noch beide Konzeptionen anzutreffen waren. Besonders deutlich kommen die unterschiedlichen Auffassungen in der Behandlung der bedingten Novation zum Ausdruck, aber auch verschiedene Quellen zu anderen bedingten Rechtsgeschäften inter vivos und zum Legatsrecht deuten die Kontroverse an.

      Die Wirkung der condicio im römischen Recht
    • Die objektive Rechtsordnung haben Sie bereits studiert. Doch Juristen arbeiten mit Menschen, und menschliches Verhalten folgt einem anderen Satz Regeln: denen der Psychologie. Dieses Werk vermittelt Ihnen sichere Kenntnis jener sozialer Einflüsse, Urteilsheuristiken und statistischer Fehlschlüsse, die unser aller tägliches Denken und Handeln bestimmen. Ob im Kontakt mit Fachkollegen, Verfahrensparteien oder Zeugen, die empirische Experimentalforschung zeigt systematisch auf, mit welchen psychologischen Phänomenen Sie in allen typisch juristischen Berufssituationen rechnen können, um Kunstfehler zu vermeiden, sich nicht selbst mental ein Beinchen zu stellen und Ihr Handwerkszeug zugunsten aller Beteiligter erheblich zu schärfen. Das in Forschung und Praxis erfahrene Expertenteam Effer-Uhe/Mohnert vereint die Fachrichtungen Psychologie und Rechtswissenschaften in diesem einzigartigen Lehrbuch speziell für die Bedürfnisse der juristischen Fakultät und Berufstätigkeit.

      Psychologie für Juristen