Compra 10 libros por 10 € aquí!
Bookbot

Georg Freund

    Strafrecht Allgemeiner Teil
    Normative Probleme der "Tatsachenfeststellung"
    Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Bd. 1: §§ 1-37
    • Zum WerkDer Münchener Kommentar zum StGB erläutert in sechs Bänden das gesamte StGB und in vier weiteren Bänden zahlreiche, in der Praxis bedeutsame Teile des Nebenstrafrechts. Der einheitlich systematische Aufbau, die verlässliche Auswertung und präzise Darstellung der neuesten Rechtsprechung und Literatur sowie die konkreten Lösungsvorschläge zeichnen diesen Kommentar aus.Das außerordentlich kompetente Autorenteam sorgt für eine ausgewogene und intensive Darstellung der Rechtsmaterie.Band 1 umfasst die ersten beiden Abschnitte des Allgemeinen Teils, also Geltungsbereich, Unterlassen, Irrtum, Schuldunfähigkeit, Versuch, Täterschaft und Teilnahme, Notwehr und Notstand.Vorteile auf einen Blick präzise Darstellung der gesamten Rechtsprechung und Literatur praxisorientierte Lösungsvorschläge wichtige Teile des Nebenstrafrechts ZielgruppeFür die Rechtsanwaltschaft, die Staatsanwaltschaft und Gerichte sowie alle Juristinnen und Juristen, die sich intensiv mit Strafrecht befassen.

      Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch Bd. 1: §§ 1-37
    • Strafrecht Allgemeiner Teil

      Personale Straftatlehre

      Das kompakte Lehrbuch basiert auf einem innovativen Grundkonzept der Lehre von der Straftat. Ausgehend von einem tatbestandsspezifischen Fehlverhalten werden deren Voraussetzungen schrittweise entwickelt. So erhalten auch weitere Sanktionserfordernisse klare Konturen. Das Werk erfasst im Kern den examensrelevanten Stoff der Lehre von der Straftat und ist für eine vertiefte Auseinandersetzung und die Examensvorbereitung gleichermaßen geeignet. Besonderer Wert ist auf das Verständnis der sachlichen Probleme gelegt, die in einen nachvollziehbaren systematischen Begründungszusammenhang gestellt sind. Als zusätzliche Hilfestellung dienen hervorgehobene griffige Definitionen, klare Schemata und sorgfältig ausgewählte Fälle. So gerüstet, braucht man sich vor der Fülle des Stoffs im Strafrecht nicht zu fürchten, sondern ist in der Lage, auch bislang unbekannte Probleme in den Griff zu bekommen. 

      Strafrecht Allgemeiner Teil