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Martin Eimer

    Zeichnungsverträge und Zeichnungsvorverträge
    Rechtsfragen der Bergrettung
    Konzepte von Kausalität
    • Bergsport wird immer beliebter. Die zunehmende Zahl an Bergsportlern steigert aber zwangsläufig auch die Gefahr von Gebirgsunfällen und den Bedarf an organisierter Hilfeleistung für gefährdete, verunglückte oder vermisste Bergsportler. Wer ist hierfür zuständig und trägt Kosten und Risiken der häufig aufwendigen und nicht selten gefährlichen Rettungsaktionen im Gebirge? Hilfeleistung im Gebirge erbringen meist private Bergrettungsorganisationen, die sich dabei auf das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder stützen. Die für diese Aufgabe in der Regel eigentlich zuständigen Gemeinden verfügen selbst nicht über entsprechende Ressourcen und greifen deshalb regelmäßig auf die Expertise der Bergrettung zurück. Welche rechtlichen Konsequenzen aber hat die Einbindung privater Bergrettungsorganisationen in die Erfüllung öffentlicher Aufgaben und was bedeutet sie für die Verteilung von Risiken und Lasten der Rettungseinsätze? Wonach beurteilen sich die Rechtsverhältnisse der an einer Rettungsaktion Beteiligten und wie sind sie ausgestaltet? Auf welcher Grundlage und unter welchen Voraussetzungen kann die Bergrettung Ersatz von Rettungsaufwendungen und ein Bergretter Kompensation von während des Einsatzes erlittenen Schäden beanspruchen? Mit diesen Fragen setzt sich Martin Eimer innerhalb der vorliegenden Publikation erstmals vertieft auseinander.

      Rechtsfragen der Bergrettung
    • Zeichnungsverträge und Zeichnungsvorverträge

      Zu den Rechten und Pflichten aus dem Vertrag über die Vorerhöhungsgesellschaft

      • 245 páginas
      • 9 horas de lectura

      Die Arbeit befasst sich mit den Primär- und Sekundäransprüchen des Zeichners auf der Grundlage des Zeichnungsvertrages im Aktien- und GmbH-Recht. Ausführlich behandelt werden dabei die Auswirkungen dieser Problematik beim Börsengang, wie auch bei Strukturmaßnahmen nicht-börsennotierter Gesellschaften. Anschließend werden die strukturellen Konsequenzen dieser Ansprüche dargestellt, nämlich die Entstehung der Vorerhöhungsgesellschaft als stille Innengesellschaft zwischen dem Zeichner und der Gesellschaft, die Abtretung der Anteile an dieser Gesellschaft und die Rückabwicklung der Vorerhöhungsgesellschaft im Falle des Scheiterns der Kapitalerhöhung.

      Zeichnungsverträge und Zeichnungsvorverträge