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Matthias Roder

    Die Wirkung von Cisaprid auf die postprandiale Ösophagusmotilität des Menschen
    Sport und Freizeit im Main-Kinzig-Kreis
    Die Verpackungsverordnung
    Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
    • Zum Werk Diese Neuerscheinung bietet eine Einführung in das bereits am 1.4.2016 in Kraft getretene neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Dieses Gesetz legt den Grundstein für eine flächendeckende Einrichtung von Schlichtungsstellen in allen Verbraucherbelangen, gilt aber auch für bereits bestehende. Verbraucher können bei Streitigkeiten mit Unternehmen seither in aller Regel kostenlos eine Schlichtungsstelle anrufen und um Unterstützung bei der Beilegung von Streitigkeiten ersuchen. Dieses Verfahren läuft unabhängig von einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung. Es ist damit zu rechnen, dass deutlich mehr Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern auf diesem Weg erledigt werden. Diese Einführung gibt Rechtsanwälten, Syndikusanwälte und Juristen bei Schlichtungsstellen und Verbraucherverbänden eine praxisorientierte Einführung in die Neuordnung der Verbraucherstreitbeilegung. Vorteile auf einen Blick - behandelt das neue VSBG - hohe Fallzahlen in der Verbraucherstreitbeilegung erwartet - praxisorientierte Einführung Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Juristen bei Schlichtungsstellen und Verbraucherverbänden.

      Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
    • Die Verpackungsverordnung ist eine umstrittene Vorschrift des deutschen Umweltrechts. Mit der fünften Novelle wurde § 6 neu gestaltet und eine Systembeteiligungspflicht für Verkaufsverpackungen eingeführt, die beim privaten Endverbraucher anfallen. Der neue Kommentar berücksichtigt die Regelungen der Verpackungsverordnung und orientiert sich an den praktischen Bedürfnissen, ohne strittige Auslegungsfragen auszuklammern. Zivilrechtliche sowie wettbewerbs- und kartellrechtliche Aspekte werden ebenfalls behandelt. Hersteller und Vertreiber können sich unter strengen Voraussetzungen für eine branchenbezogene Selbstentsorgung entscheiden, wenn Verkaufsverpackungen nicht bei privaten Haushalten anfallen, und somit die Verantwortung für Rücknahme und Verwertung übernehmen. Bei nachgewiesener Eigenrücknahme und Verwertung können die an ein duales System gezahlten Entgelte zurückgefordert werden. Die neu eingeführte Vollständigkeitserklärung muss bis zum 1.5.2009 für Verkaufsverpackungen abgegeben werden, die ab dem 5.4.2008 in Verkehr gebracht wurden. Weitere Änderungen betreffen die Pflicht zur gemeinsamen Beteiligung der dualen Systeme, den Wegfall der Kennzeichnungspflicht für angemeldete Verpackungen und die Streichung der Ausschreibungspflicht für Entsorgungsleistungen. Eine wichtige Änderung der Pfandregelung tritt am 1.4.2009 in Kraft, wonach diätetische Getränke nicht mehr von der Pfandpflicht befreit sind, es sei denn, sie si

      Die Verpackungsverordnung