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Lars Teigelack

    Finanzanalysen und Behavioral Finance
    • Wenn Recht Verhalten steuern will, ist ein Modell des Verhaltens der Normadressaten unverzichtbar. Das Kapitalmarktrecht greift dafür auf den Homo Oeconomicus zurück. Am Beispiel der Regulierung von Finanzanalysten stellt die Arbeit das Modell und die Kritik aus der Verhaltensforschung vor und fragt, ob die Regulierung aufgrund der Kritik anzupassen ist. Dabei zeigt sich, dass Offenlegung allein nicht immer das wirksamste Mittel zum Anlegerschutz ist. Jedoch versprechen auch die Erkenntnisse der Behavioral Finance keine Patentlösung. Vielmehr sind Kompromisse zwischen Rechtssicherheit, Anlegerschutz und Berufsfreiheit unumgänglich. Anhand einzelner Vorschriften stellt die Arbeit Lösungen vor und bewertet sie.

      Finanzanalysen und Behavioral Finance