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Corinna Contag

    Der Internationale Strafgerichtshof im System kollektiver Sicherheit
    Vergaberecht nach Ansprüchen
    • Die öffentliche Hand kann keine Bauleistung vergeben, ohne dass dafür die Regelungen des Vergaberechts eingehalten werden müssen. Die aus einem komplexen Geflecht von Normen und Vorschriften resultierenden Rechte und Pflichten bei der Vergabe von Aufträgen werden Praktikern anhand von Abläufen, Handlungsoptionen und Beispielen in den verschiedenen Verfahrensstadien anschaulich erläutert. Zusätzlich wird der mögliche Rechtsschutz vor den Vergabekammern und Gerichten sowohl ausgerichtet auf den Erhalt der Zuschlagschance dargestellt, aber auch Anspruchsgrundlagen und Voraussetzungen, unter denen Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden können, beleuchtet. So werden potentielle Auftragnehmer darin unterstützt, ihre Chancen auf den Angebotszuschlag zu maximieren. Auftraggebern werden Wege zur effektiven und erfolgreichen Durchführung von Ausschreibungen aufgezeigt. Ausgehend von den Gestaltungsmöglichkeiten der Beteiligten im jeweiligen Verfahrensstadium wird dargestellt, welche Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt ergriffen werden können, um das jeweilige Ziel zu erreichen.​

      Vergaberecht nach Ansprüchen
    • Die Autorin untersucht die völkerrechtliche Umsetzung der Überzeugung der Staatengemeinschaft, dass Grundlage der kollektiven Sicherheit das Vertrauen auf die friedensbringende Kraft von Recht und Gerechtigkeit ist, die in der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofes seine konsequente Ausbildung erfährt. Dabei liegt ein zentraler Punkt der Arbeit in der Gegenüberstellung der weitreichenden Befugnisse des Exekutivorgans Sicherheitsrat der United Nations – des Systems Kollektiver Sicherheit heutiger Zeit – und der Unabhängigkeit des Strafgerichtshofes. Die Spannung zwischen beiden Institutionen, die sich aus dem Einfluss der Politik auf die Arbeit des Rechts ergibt, muss im Sinne der komplementären Ziele zwischen Frieden und Gerechtigkeit beider aufgelöst werden. Dies ist im Rom-Statut berücksichtigt worden. So liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf den Art. 13 und 16 des Rom-Statuts und in den möglichen Einflüssen auf den Aggressionstatbestand, die analysiert und in den Kontext ihrer jeweiligen kurz- und langfristigen Ziele gesetzt werden.

      Der Internationale Strafgerichtshof im System kollektiver Sicherheit