Der Jurist und Politikwissenschaftler Gerhard Leibholz (1901–1982) – Schwager von Dietrich Bonhoeffer – ist eine der prägenden Figuren in der Staatsrechtslehre des 20. Jahrhunderts. Nachdem er unter dem Nationalsozialismus als Jude verfolgt worden war und 1938 Deutschland hatte verlassen müssen, gelang es ihm, in der Nachkriegszeit in Westdeutschland wieder Fuß zu fassen und die Geschicke der jungen Bundesrepublik maßgeblich mitzugestalten, nicht zuletzt als Richter des neu gegründeten Bundesverfassungsgerichts, dem er 20 Jahre lang angehörte. Leibholz’ umfassende Auseinandersetzung mit dem Repräsentationsbegriff und der Parteienstaatlichkeit, mit Gehalt und Bedeutung des Gleichheitssatzes sowie mit der institutionellen Stellung der Verfassungsgerichtsbarkeit hat bis heute nichts an Aktualität verloren. Seine vorgelegten Schriften zu diesen Problemkreisen aus der Weimarer Zeit und den Jahren der frühen Bundesrepublik wirken bis heute nach. Vor allem aber trug er als Verfassungsrichter in den 50er und 60er Jahren des letzten Jahrhunderts entscheidend dazu bei, dass die von ihm vertretenen Positionen auch in die Rechtsprechung und Rechtspolitik einflossen. Dem Inhalt und Kontext seiner Überlegungen sowie ihrer Rezeption sind die einzelnen Beiträge dieses Sammelbands gewidmet. Herausgeberin: Anna-Bettina Kaiser ist Juniorprofessorin für Öffentliches Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin
Anna Bettina Kaiser Orden de los libros


- 2013
- 2009
Hat sich in den letzten fünf Jahrzehnten die Einschätzung der Beziehung zwischen Verwaltung und Privaten innerhalb der Verwaltungsrechtswissenschaft verändert? Dieser auch für die Ausbildung der Verwaltungsrechtsdogmatik bedeutsamen Frage geht die vorliegende Untersuchung nach, indem sie sieben einflussreiche verwaltungsrechtliche Diskurse zu den Kommunikationsbeziehungen zwischen staatlicher Verwaltung und Privaten aus der Zeit der Bundesrepublik rekonstruiert. Ausgehend von der Beobachtung, dass das Kommunikationsparadigma in den letzten Jahren zunehmend in das Zentrum des verwaltungsrechtswissenschaftlichen Interesses gerückt ist und die aktuelle Diskussion von einigen nur selten hinterfragten Deutungsmustern beherrscht wird, legt die Autorin eine erstmals am Kommunikationsbegriff ausgerichtete Diskursgeschichte der Verwaltungsrechtswissenschaft vor. Die einzelnen Debatten werden anhand von jeweils zeitgenössischen Leitbegriffen analysiert, womit die Verfasserin zugleich einen Beitrag zur Methode der Diskursgeschichtsschreibung leistet. Ausgezeichnet als Juristisches Buch des Jahres 2010 der NJW.