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Beatrice Brunhöber

    Die Erfindung "demokratischer Repräsentation" in den Federalist Papers
    Strafrecht und Verfassung
    Strafrecht im Präventionsstaat
    Strafrecht als Risiko
    • Strafrecht als Risiko

      Festschrift für Cornelius Prittwitz zum 70. Geburtstag

      Die Festschrift zum 70. Geburtstag von Cornelius Prittwitz, herausgegeben von Beatrice Brunhöber und anderen, würdigt einen bedeutenden Wissenschaftler des Frankfurter Instituts für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie. Prittwitz ist bekannt für seine Monographie über das Risikostrafrecht und setzt sich für eine rationale, am ultima ratio-Prinzip orientierte Kriminalpolitik ein, die die Grundrechte respektiert und schützt. Die nationale und internationale Anerkennung des Geehrten spiegelt sich in über vierzig Beiträgen namhafter Autor:innen wider. Diese Beiträge stammen von führenden Wissenschaftler:innen, darunter Prof. Dr. Dr. h. c. Peter Alexis-Albrecht, Prof. Dr. Dr. h. c. Heiner Alwart, Prof. Dr. Stephan Barton und viele weitere Experten aus verschiedenen Ländern. Die Vielfalt der Themen und Perspektiven in den Beiträgen zeigt die Breite des wissenschaftlichen Diskurses, den Prittwitz angestoßen hat. Die Festschrift ist somit nicht nur eine Hommage an Prittwitz, sondern auch ein wertvoller Beitrag zur aktuellen Diskussion über Strafrecht und Kriminalpolitik, der die Relevanz seiner Arbeit unterstreicht.

      Strafrecht als Risiko
    • Strafrecht im Präventionsstaat

      • 169 páginas
      • 6 horas de lectura

      Das Strafrecht hat sich verändert. Das klassische Strafrecht reagierte mit Strafe auf begangene Verletzungen. Heute soll Strafrecht auch schon Vorkehrungen gegen Bedrohungen etwa durch Terrorismus oder Cybercrime treffen. Dazu greift es immer weiter vor der eigentlichen Verletzung ein. Das beginnt in der Bundesrepublik damit, dass als Antwort auf die RAF schon die Bildung einer terroristischen Vereinigung kriminalisiert wird, auch wenn es nicht zu einem Anschlag kommt. Gegenwärtiges Beispiel ist das Verbot jeglichen Umgangs mit Hackingtools, auch wenn es nicht zum Hacking kommt. Der moderne Staat soll nicht mehr nur klassisch liberal einen Rahmen für die Freiheitsausübung bereitstellen. Er soll auch unerwünschten Ereignissen frühzeitig vorbeugen: von der Umweltzerstörung bis hin zum Terroranschlag. Da scheint ein reaktives Strafrecht immer schon zu spät zu kommen. In dem Band wird aus soziologischer, kriminologischer, rechtsphilosophischer und rechtswissenschaftlicher Sicht diskutiert, ob und inwiefern dies so ist, ob und inwiefern der Wandel des Strafrechts zu kritisieren ist sowie ob und inwiefern einem präventiven Strafrecht Grenzen zu setzen sind.

      Strafrecht im Präventionsstaat
    • Strafrecht und Verfassung

      2. Symposium Junger Strafrechtlerinnen und Strafrechtler

      Das Verhältnis von Straf- und Verfassungsrecht wirft nach wie vor ungeklärte Fragen auf. Droht dem Strafrecht bei einer stärkeren Orientierung am Verfassungsrecht die „Kolonialisierung“? Oder kann es eher als „Freistaat“ gelten, der sich zumindest in Teilbereichen den Bindungen des Verfassungsrechts geradezu entzieht? Als weitere Problemkreise kann auf das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot, die Frage der Gesetzgebungskompetenzen oder die Auslegung konkreter Tatbestandsmerkmale wie der „Gewalt“ im Rahmen von § 240 StGB hingewiesen werden. Der Tagungsband enthält neben einem Vorwort von Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Winfried Hassemer acht Beiträge zu grundlegenden Fragen aus dem Grenzbereich von Strafrecht und Verfassung. Sie beruhen auf den Vorträgen, die im Jahr 2012 im Rahmen der 2. Tagung junger Strafrechtswissenschaftlerinnen und Strafrechtswissenschaftler an der Humboldt-Universität zu Berlin gehalten wurden. Mit Beiträgen von: Dipl.-Jur. Mario Bachmann / Ferdinand Goeck; Dr. Denis Basak; Dr. Christina Globke; Dr. Luís Greco; Dr. Dr. Milan Kuhli; Dr. Dorothea Magnus, LL. M.; Dr. Erol Pohlreich; Dr. Antje Schumann.

      Strafrecht und Verfassung
    • Die Federalist Papers sind nicht nur das Credo der US-amerikanischen Verfassung, sondern auch ihr wichtigster Kommentar. In ihnen verknüpften Alexander Hamilton, James Madison und John Jay die bis dahin als Gegensätze geltenden Ideen von Demokratie und Repräsentation. Damit wurde es möglich, Demokratie nicht nur im Kleinstaat, sondern auch in einem ausgedehnten Flächenstaat mit einer vielfältigen Bevölkerung zu verwirklichen. Die Untersuchung von Beatrice Brunhöber geht über die Rezeption dieses Werkes, das den europäischen Klassikern der Verfassungstheorie ebenbürtig ist, hinaus. So zeigt die Autorin in ihrer fundierten Analyse der Federalist Papers auf, wie demokratische Repräsentation einheitliche politische Entscheidungen in einer pluralistischen Gesellschaft überhaupt erst ermöglicht. Sie ebnet mit ihren Grundlagenüberlegungen zudem den Weg für eine Idee demokratischer Repräsentation jenseits des Nationalstaates.

      Die Erfindung "demokratischer Repräsentation" in den Federalist Papers